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#106

BGH: Gema nicht für Klingeltöne zuständig ?

in Presseschau zur GEMA-Petition 30.12.2009 15:14
von evergreen • 530 Beiträge

http://www.mediabiz.de/musik/news/klinge...rmuetzel/284006

Karlsruhe, 30.12.2009, 13:29 MusikWoche | Unternehmen Klingeltonverwerter verliert auch letztes Scharmützel
Großansicht Stein des Anstoßes: "Never Leave You (Uh Oooh, Uh Oooh)" von LumideeStein des Anstoßes: "Never Leave You (Uh Oooh, Uh Oooh)" von Lumidee Auf dem zweiten Platz der laut GEMA ertragreichsten Klingeltonmelodien des Jahres 2005 stand seinerzeit "Never Leave You" der Autoren Teddy Rafael Mendez und Lumidee Cedeno, im Original von Lumidee aufgenommen und bei Universal Music International Division (UID) veröffentlicht. Seit März 2006 zog sich ein Rechtsstreit hin, der nach Stationen am Landesgericht und Oberlandesgericht Hamburg schließlich beim Bundesgerichtshof landete. Der hat, wie erst kürzlich bekannt wurde, am 7. Oktober 2009 die Revision eines Klingeltonverwerters zurückgewiesen, weil sie ohne Aussicht auf Erfolg sei.

Der Verwerter habe das Stück unberechtigt als Klingelton für Mobiltelefone genutzt. Er könne sich nicht auf die Gegenseitigkeitsverträge der GEMA mit anderen Verwertungsgesellschaften berufen, da diese die Nutzungsarten Online und Mobile nicht umfassen. Die Nutzungsrechte hätte er nur über die deutschen Subverlage eingeräumt bekommen können. Ervolksmusik in München hatte als Publisher der Autoren gegen den Klingeltonverwerter geklagt.

Der Bundesgerichtshof wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass der Unterlassungsanspruch eines Musikverlags nicht etwa deshalb scheitere, weil er die Nutzungsrechte schon an die GEMA eingeräumt und deshalb kein berechtigtes Interesse mehr an der Rechtsverfolgung habe.

Bereits im Dezember 2008 hatte der BGH mit einer Entscheidung zum Thema "Klingeltöne für Mobiltelefone" verdeutlicht, dass eine Lizenzierung ohne das Einverständnis des Urhebers nicht zu haben sei. Damals hatte der Hamburger Rechtsanwalt Jens Schippmann kommentiert: "Die Autoren haben sich durchgesetzt und obsiegt, sie sind Inhaber der Rechte. Die Provider können sich - und das geht weit über den entschiedenen Fall hinaus - nicht auf einen Rechtserwerb von der GEMA berufen." Laut Schippmann dürfte die jüngste Entscheidung des BGH auch für ein noch anhängiges Verfahren gegen den Verwerter T-Mobile "und für sonstige neue Nutzungsformen im Bereich Online und Mobile einschließlich der Videotauschbörsen" relevant sein.

Quelle: MusikWoche

5.1.2010
Martin Schaefer kommentiert Klingeltonentscheid
Dr. Martin SchaeferBezieht Position: Seit März 2006 wogte ein Rechtsstreit rund um Klingeltöne zum Hit "Never Leave You" der Autoren Teddy Rafael Mendez, Steve Marsden und Lumidee Cedeno, im Original von Lumidee aufgenommen und bei Universal Music International Division (UID) veröffentlicht. Dieser Klingeltonstreit landete nach Stationen am Landgericht und Oberlandesgericht Hamburg schließlich beim Bundesgerichtshof (BGH). Dieser Streit ist allerdings nicht zu verwechseln mit dem sehr ähnlichen Fall, den der BGH bereits im Dezember 2008 entschieden hatte und über den MusikWoche vor Jahresfrist berichtete.

Der BGH wies nun in dieser Sache, wie erst kürzlich bekannt wurde, im Oktober eine Revision des Beklagten Klingeltonverwerters zurück. Nach Ansicht des Hamburger Rechtsanwalts Jens Schippmann (Kamin + Wilke), der in dem Verfahren bis zum OLG die Seite der Kläger vertrat, dürfte die jüngste Entscheidung des BGH auch für ein noch anhängiges Verfahren gegen den Verwerter T-Mobile "und für sonstige neue Nutzungsformen im Bereich Online und Mobile einschließlich der Videotauschbörsen" relevant sein, wie MusikWoche kürzlich berichtete.

Auch Rechtsanwalt Dr. Martin Schaefer (Boehmert & Boehmert) meldet sich als Vertreter der Beklagten bis zum OLG in dieser Sache zu Wort. Er streicht dabei heraus, dass der klagende Musikverlag - Ervolksmusik in München war als Publisher der Autoren gegen den Klingeltonverwerter vorgegangen - letztinstanzlich verloren habe. Zur Unterlassung verurteilt blieb der Klingeltonverwerter jedoch gegenüber einem der Mitautoren, der neben dem Verlag persönlich geklagt hatte. Schaefer bedauert aber zugleich, dass der BGH es sich in seinem jüngsten Beschluss einfach gemacht habe. Er kommentiert:


"Der Ervolksmusik-Verlag ist in dem Rechtsstreit vollständig unterlegen. Schon das OLG Hamburg hatte Darlegungen dazu vermisst, ob und in welchem Umfang der Autor dem Verlag Nutzungsrechte am Titel "Never Leave You" eingeräumt habe. Deshalb sah auch der Bundesgerichtshof den Verlag als nicht berechtigt an, Ansprüche des Autors geltend zu machen."


"Sowohl das Landgericht Hamburg als auch das Oberlandesgericht hatten demgegenüber dem Mit-Autor persönlich einen unmittelbaren Unterlassungsanspruch zuerkannt. Nur deshalb war der Klingeltonverwerter unterlegen. Dabei ist es auch nach dem Zurückweisungsbeschluss des Bundesgerichtshofes geblieben: Die Klage des Ervolksmusikverlags bleibt rechtskräftig abgewiesen, genau wie der Unterlassungsanspruch des Mit-Autors persönlich nun ebenso rechtskräftig fortbesteht."


"Eigentlich hätte es nach dem Willen der Beklagten vor dem Bundesgerichtshof um die Frage gehen sollen, ob die GEMA wirksame Klingeltonlizenzen auf Basis der von ihr mit einzelnen Musikverlagen praktizierten Geschäftsbesorgungsverträge vergeben konnte - und mit welcher Folge für das vom Autor bzw. vom Musikverlag beanspruchte zusätzliche Verbotsrecht. Solche Geschäftsbesorgungsverträge hatten damals viele Verlage geschlossen, die nicht bereit waren, die Ergänzungen zum GEMA-Berechtigungsvertrag zu akzeptieren. In seiner Klingeltonentscheidung vom Dezember 2008 war ja der Bundesgerichtshof zu dem Ergebnis gekommen, dass jedenfalls die Ergänzungen zum GEMA-Berechtigungsvertrag bezüglich der Klingeltonlizenzierung unwirksam waren. Es wäre interessant gewesen zu erfahren, was der Bundesgerichtshof von den Geschäftsbesorgungsverträgen hält.
In seinem Zurückweisungsbeschluss gelangt der Bundesgerichtshof gar nicht mehr zu dieser Frage. Er macht es sich einfach, indem er sagt, dass der Musikverlag keine Rechte in die GEMA habe einbringen können, wenn er solche Rechte (wie das Gericht unterstellen durfte) gar nicht vom Autor erworben habe.
Ich persönlich bedaure, dass der Bundesgerichtshof die eigentliche Frage dieses Falles nicht entschieden hat. Eigentlich hatte nicht in Streit gestanden, dass der Ervolksmusik-Verlag in der Lage gewesen war, jedenfalls der GEMA die Rechte zur Nutzung als Ruftonmelodie zu vermitteln. Der Bundesgerichtshof hat dies anders gesehen. Das müssen wir akzeptieren."

Quelle: MusikWoche


zuletzt bearbeitet 05.01.2010 13:05 | nach oben springen

#107

Tanzcafe Nobis: Tradition in Gefahr

in Presseschau zur GEMA-Petition 11.01.2010 12:08
von evergreen • 530 Beiträge
zuletzt bearbeitet 11.01.2010 12:20 | nach oben springen

#108

Grüne wollen Musiktausch teileweise legalisieren

in Presseschau zur GEMA-Petition 11.01.2010 16:32
von evergreen • 530 Beiträge
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#109

Musikwoche: Michow zieht durchwachsenes Jahresresümee

in Presseschau zur GEMA-Petition 12.01.2010 08:48
von evergreen • 530 Beiträge
zuletzt bearbeitet 12.01.2010 08:49 | nach oben springen

#110

2010 Fussball WM, Fantreffs und Abgaben inkl. Gema

in Presseschau zur GEMA-Petition 12.01.2010 08:58
von evergreen • 530 Beiträge
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#111

Hersteller und Verwertungsgesellschaften kommen bei Geräteabgaben nicht voran

in Presseschau zur GEMA-Petition 12.01.2010 12:32
von evergreen • 530 Beiträge
zuletzt bearbeitet 18.01.2010 09:29 | nach oben springen

#112

Gema und Nachwuchsförderung

in Presseschau zur GEMA-Petition 15.01.2010 15:39
von evergreen • 530 Beiträge
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#113

Gema und Chor

in Presseschau zur GEMA-Petition 19.01.2010 09:33
von evergreen • 530 Beiträge
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#114

Ex-Bürgermeister trifft den Ton

in Presseschau zur GEMA-Petition 20.01.2010 09:55
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#115

Gema und die sauerländer Schützen

in Presseschau zur GEMA-Petition 21.01.2010 10:18
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#116

Gema und American Square Dancing Clubs

in Presseschau zur GEMA-Petition 21.01.2010 10:23
von evergreen • 530 Beiträge
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#117

EU Gesetz zur Lizenzierung von Online-Musik gefordert

in Presseschau zur GEMA-Petition 25.01.2010 14:16
von evergreen • 530 Beiträge
zuletzt bearbeitet 26.01.2010 09:05 | nach oben springen

#118

Musikwoche: Einigung im Tarifstreit stößt noch auf Skepis

in Presseschau zur GEMA-Petition 27.01.2010 17:08
von evergreen • 530 Beiträge

vote/quote: Einigung im Tarifstreit stößt noch auf Skepsis

Eine Mehrheit will abwarten: Knapp 40 Prozent wollen noch nicht so recht dem Frieden trauenEine Mehrheit will abwarten: Knapp 40 Prozent wollen noch nicht so recht dem Frieden trauen Ende 2009 einigten sich Veranstalter und GEMA auf ein neues Tarifmodell. Mit dem Ergebnis könne der "zwischenzeitlich eskalierte" Streit der beiden Parteien "endlich" beigelegt werden, heißt es in einer Erklärung der beiden Veranstalterverbände idkv und VDKD. Doch die Branche reagierte in der jüngsten vote/quote-Onlineumfrage von MusikWoche überwiegend skeptisch.

Auf die Frage, wie sie die Einigung im Tarifstreit beurteilen, wollen knapp 40 Prozent erst einmal abwarten, wie sich die neuen Tarife in der Praxis bewähren. Ebenfalls deutlich ist die Gewichtung der beiden Seiten: Die sonst oft geschmähte GEMA bekommt Unterstützung, da 30,1 Prozent der Meinung sind, dass sie für die Kreativen ein besseres Ergebnis hätte herausholen sollen. Dagegen stellen sich nur 5,7 Prozent auf die Seite der Veranstalter.

In der neuen vote/quote-Onlineumfrage von MusikWoche geht es um die Midem: Zählt der Besuch in Cannes immer noch zum Pflichtprogramm, oder geht die ganz große Zeit der Branchentreffs doch unweigerlich zu Ende? Stimmen Sie mit ab auf der MusikWoche-Startseite.

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#119

Hilfe für Haiti und Gema

in Presseschau zur GEMA-Petition 01.02.2010 09:28
von evergreen • 530 Beiträge
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#120

RTL will an Gema beteiligt werden

in Presseschau zur GEMA-Petition 01.02.2010 10:54
von evergreen • 530 Beiträge

ohne Worte
http://www.digitalfernsehen.de/news/news_878492.html

in diesem Artikel finden sich auch Ausschüttungszahlen für die 'graue Eminenz' der Verlage:
http://www.heise.de/tp/r4/artikel/32/32006/1.html


zuletzt bearbeitet 02.02.2010 09:55 | nach oben springen


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