ACTA-Vertragsentwurf veröffentlicht
Begrüßt Veröffentlichung des ACTA-Vertragsentwurfs:
Nach drei Jahre währenden Verhandlungen hinter verschlossenen Türen haben die Unterhändler des so genannten Anti-Counterfeiting Trade Agreement (ACTA) erstmals einen konsolidierten Text zum Stand der Verhandlungen veröffentlicht. Eine klare Linie gibt es allem Anschein nach nicht: In dem 39-seitigen Dokument wimmelt es vor noch offenen Passagen, die mit eckigen Klammern kenntlich gemacht werden. Für einzelne Punkte gibt es häufig mehrere Optionen. Diese können teils sehr dehnbar ausgelegt werden. So ist beispielsweise in dem Abschnitt, der sich mit Internetpiraterie befasst, lediglich von der Beibringung von "Valid Reasons" die Rede, wenn es darum geht, wie Rechteinhaber Internet Service Provider zur Bekanntgabe der Identität von vermeintlichen Filesharern bringen könnten. Auch in welcher Weise die Provider genau in die Pflicht genommen werden sollen, wird in dem Entwurf weitestgehend offen gelassen. Vom Tisch scheint - wie bereits im Vorfeld von den Verhandlungspartnern angekündigt - die Durchsuchung von Laptops und iPods durch den Zoll als obligatorisch im ACTA-Abkommen zu verankern. Die Unterzeichnerstaaten könnten solche Durchsuchungen zwar vornehmen, sind aber nicht dazu verpflichtet. Auch Internetsperren wird ACTA wohl nicht als für die Unterzeichnerstaaten verpflichtende Maßnahme festschreiben. Der komplette Vertragsentwurf steht auf der Website der Europäischen Kommission bereit (PDF-Datei).
So sind bei ACTA zwar noch jede Menge inhaltliche Fragen offen - immerhin haben die Verhandlungspartner den häufig erhobenen Vorwurf der Intransparenz aber nun entkräftet. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger begrüßte denn auch die am 21. April erfolgte Veröffentlichung des Textes. In diesem Zusammenhang bestätigte die FDP-Politikerin ihre ablehnende Haltung in Sachen Internetsperren: "Besonders wichtig ist, dass im Verhandlungstext von ACTA keine Internetsperren vorgesehen sind. Internetsperren sind grundsätzlich der falsche Weg zur Bekämpfung von Urheberrechtsverstößen. Das Kappen von Internetzugängen als schärfste Form des Sperrens dürfte bereits nach den deutschen verfassungs- und datenschutzrechtlichen Vorgaben unzulässig sein", wird die Ministerin von heise.de zitiert.
Die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) hatte vor kurzem noch an die deutsche Politik appelliert, sich in Sachen Antipirateriemaßnahmen an Frankreich und Großbritannien ein Beispiel zu nehmen. Dort wurden Gesetzesgrundlagen u. a. für das "Three-Strikes-Modell" geschaffen. Auch Deutschland dürfe bei der Enteignung der Kreativen nicht länger tatenlos zusehen, so der Verband. GVU-Geschäftsführer Dr. Matthias Leonardy sprach in diesem Zusammenhang von einer "Gestaltungslethargie der Koalition", die "schwer erträglich" sei.
Quelle: VideoMarkt