DISKUSSIONSFORUM ZU GEMA-PROBLEMEN UND ZUR GEMA-PETITION ALS ÜBERGANGSLÖSUNG ZUM GESSCHLOSSENEN FORUM BEI E-Petitionen Das Forum wird zum 12.07.10 geschlossen, wir haben die Kosten bisher übernommen. Die Moderation hat sich in den letzten Wochen auf wenige bis eine Person beschränkt, deswegen werden wir dieses Forum auslaufen lassen.

#121

Gema will Geld fuer Blu ray Rohlinge

in Presseschau zur GEMA-Petition 02.02.2010 09:43
von evergreen • 530 Beiträge

und wieder ist die Schiedsstelle des DPMA gefragt ........ (inkl. Umfrage)
http://www.zdnet.de/news/wirtschaft_unte...-41526689-1.htm

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#122

Musikwoche: ZPÜ und IT Branche ringen um Blue-ray Tarif

in Presseschau zur GEMA-Petition 03.02.2010 16:16
von evergreen • 530 Beiträge

ZPÜ und IT-Branche ringen um Blu-ray-Tarif

Was ist angemessen?: Vergütungssatz für Blu-ray-Discs sorgt für AufsehenWas ist angemessen?: Vergütungssatz für Blu-ray-Discs sorgt für Aufsehen Die im Zweiten Korb des Urheberrechts geforderten Verhandlungen zwischen Vertretern der Kreativwirtschaft sowie der IT-Branche um eine angemessene Vergütung der Rechteinhaber sorgen weiterhin für Zwist. Gerade spitzt sich der schwelende Tarifstreit zwischen der ZPÜ und dem Informationskreis AufnahmeMedien zu: Kürzlich veröffentlichte die Zentralstelle für private Überspielungsrechte Tarife zur Vergütung der privaten Vervielfältigung bei der Nutzung von verschiedenen Speichermedien von der CD-R mit einem Datenvolumen von 900 Megabyte bis zur Blu-ray-Disc mit 25 Gigabyte. Die eingeforderten Summen sorgen in der IT-Szene für Aufsehen: So verlangt die ZPÜ künftig bei unbespielten Blu-rays pro Stück eine Vergütung in Höhe von 3,47 Euro.

"Vollkommen unangemessen" seien diese Summen, ließ der Informationskreis AufnahmeMedien den Nachrichtendienst "ZDNet" wissen, die neuen Abgaben seien "einfach willkürlich festgesetzt" worden, klagte Ralf Schnur als Geschäftsführer des Unternehmens Softwarepartner gegenüber der "InformationWeek", die ZPÜ sorge "für eine extreme Marktverzerrung".

Bei der ZPÜ hingegen sieht man das etwas anders: Die Verhandlungen mit dem Informationskreis AufnahmeMedien hätten bereits im Mai 2008 zu einem Verfahren vor der Schiedsstelle beim Deutschen Patent- und Markenamt geführt, Verhandlungen zu manchen Formaten habe der Informationskreis AufnahmeMedien, der die Hersteller und Importeure von analogen und digitalen Speichermedien vertritt, von vornherein abgelehnt. Vor diesem Hintergrund sahen die in der ZPÜ, der Zentralstelle für private Überspielungsrechte, zusammengeschlossenen Verwertungsgesellschaften GEMA, VG Wort und VG Bild-Kunst offenbar die Notwendigkeit, mit einem veröffentlichten Tarif Fakten zu schaffen:

"Für CD- und DVD-Rohlinge war die Vergütung bis zum 31. Dezember 2007 in Gesamtverträgen geregelt, für Audio CD/R bis zum 31. Dezember 2008", erfuhr MusikWoche auf Nachfrage bei der ZPÜ. Gemäß einer Übergangsregelung hätten diese Vergütungen bis Ende Dezember 2009 gegolten, mit dem Auslaufen dieser Regelung bestanden aber "für die genannten Produkte ab dem 01. Januar 2010 keine Vergütungssätze mehr". Damit die ZPÜ auch jetzt Vergütungen fordern und Rechnungen stellen kann, habe man einen neuen Tarif aufstellen müssen: Hierzu bestehe "eine gesetzliche Verpflichtung" nach Paragraph 13 Absatz 1 des Urheberrechtswahrnehmungsgesetzes, auch "ungeachtet des Umstands, dass die Vergütungspflicht für CD- und DVD-Rohlinge Gegenstand eines Schiedsverfahrens ist", heißt es aus München: "Da der in einem solchen Schiedsverfahren ergehende Einigungsvorschlag der Schiedsstelle nicht verbindlich ist und sich an das Schiedsverfahren ein mehrjähriger Rechtsstreit vor den ordentlichen Gerichten anschließen kann, kann mit der Tarifaufstellung nicht bis zum Ende eines solchen Verfahrens gewartet werden."

Im Hinblick auf die kritisierten Vergütungssätze für Blu-ray-Rohlinge heißt es bei der ZPÜ, dass es hier bislang keine Tarife gegeben habe, da der Informationskreis AufnahmeMedien "die Vergütungspflicht und die Verhandlung eines Gesamtvertrages stets abgelehnt" habe. Die ZPÜ sei "jedoch der Auffassung, dass auch Blu-ray-Rohlinge zur privaten Vervielfältigung genutzt werden und spätestens seit dem 1. Januar 2008 vergütungspflichtig sind".

Bei der Aufstellung der Tarife habe man sich an die gesetzlichen Vorgaben der Paragraphen 54 und 54a des Urheberrechtsgesetzes gehalten. Dabei hätten sich Vergütungen ergeben, "die teilweise höher waren, als die alten, seit 1985 geltenden". Da Speichermedien allerdings "sehr intensiv zur privaten Vervielfältigung genutzt werden" sei "diese Erhöhung angemessen und aus der Sicht der Rechteinhaber gerechtfertigt". Im Falle des Blu-ray-Tarfis habe man sich zum Beispiel am Durchschnittspreis der Rohlinge im Jahr 2008 orientiert, der bei 13,89 Euro lag. Die Preisentwicklung werde aber weiterhin geprüft und die Tarife gegebenenfalls angepasst.

Erst kürzlich hatte sich die ZPÜ mit den im neu gegründeten Bundesverband Computerhersteller (BCH) zusammengeschlossenen Herstellern und Importeuren von PCs auf die Höhe der Vergütung für private Vervielfältigung für PCs mit eingebautem Brenner und PCs ohne Brenner verständigt.

Quelle: MusikWoche

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#123

Musikwoche: Informationskreis AufnahmeMedien hält ZPÜ-Tarife für "rechtswidrig"

in Presseschau zur GEMA-Petition 04.02.2010 09:20
von evergreen • 530 Beiträge

Wo die Politik nicht funktioniert, entsteht 'rechtsfreier' Raum, der von anderen 'besetzt' wird.

Informationskreis AufnahmeMedien hält ZPÜ-Tarife für "rechtswidrig"

Umstritten: Die vergütung für Blu-ray-RohlingeUmstritten: Die vergütung für Blu-ray-Rohlinge Im Tarifstreit zwischen der ZPÜ und dem Informationskreis AufnahmeMedien rund um die Vergütung der privaten Vervielfältigung bei der Nutzung von verschiedenen Speichermedien legen die Vertreter der Speichermedienbranche nach und kritisieren die Veröffentlichung der Tarife für Blu-ray Discs und CD-Rs im Bundesanzeiger.

"Die Veröffentlichung der Tarife für Blu-ray Disc und Audio CD im Bundesanzeiger vom 30. Dezember 2009 ist aus Sicht des Informationskreises AufnamheMedien rechtswidrig", lässt Rechtsanwältin Christamaria Hofmann vom Informationskreis AufnamheMedien wissen. "Die Verwertungsgesellschaften haben bisher über diese Produkte keine Verhandlungen geführt." Zudem gebe es "für die Höhe der Tarife keine tatsächliche und rechtliche Grundlage", sagt Christamaria Hofmann: "Wir haben den Vorstandsvorsitzenden der GEMA, Herrn Dr. Harald Heker, sowie die Verwertungsgesellschaften VG Wort und VG Bild-Kunst darüber informiert, dass sie nicht befugt waren, diese Tarife aufzustellen und zu veröffentlichen."

Die Rechtsanwältin ergänzt: "Wir erwarten jetzt, dass die zuständige Aufsichtsbehörde, das Deutsche Patent- und Markenamt, dagegen vorgeht."

Quelle: MusikWoche

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#124

Kleine Rechenbeispiele zur Urheberrechtsabgabe Blue ray etc.

in Presseschau zur GEMA-Petition 05.02.2010 09:53
von evergreen • 530 Beiträge
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#125

Australisches Urteil zu Providern und Onlinepiraterie

in Presseschau zur GEMA-Petition 05.02.2010 12:12
von evergreen • 530 Beiträge

Urteil: Provider nicht verantwortlich für Copyrightverstöße

-Die Filmindustrie in Australien hat einen wegweisenden Prozess in Sachen Onlinepiraterie verloren. Die Australian Federation Against Copyright Theft (AFACT), die lokale Studios und die Hollywoodmajors in Down Under vertritt, hatte den Provider iiNet bereits im November 2008 auf Beihilfe zur Urheberrechtsverletzung verklagt. Die Industrie wirft dem Provider nicht nur Untätigkeit gegen Downloadsünder vor, sondern ist auch der Ansicht, dass das Unternehmen gegen das Urheberrecht verstoße, da es urheberrechtlich geschützten Content über seine Leitungen übertrage. Der Federal Court in Sidney sah das nicht so und hat am 4. Februar zugunsten von iiNet entschieden. "Die Beweislage ergibt, dass iiNet nichts anderes getan hat, als seinen Kunden eine Internetverbindung zur Verfügung zu stellen", sagte Richter Dennis Cowdroy in seiner Urteilsbegründung. Die Verteidigung hatte ebenso argumentiert: Ein Stromanbieter sei auch nicht dafür verantwortlich zu machen, was seine Kunden mit der Elektrizität anstellen.

Während die australischen Ableger der Piratenpartei sowie der Electronic Frontiers Foundation die Entscheidung als "Sieg der Vernunft" feiern, zeigt sich die Filmindustrie enttäuscht von dem Urteil. "Die Entscheidung ist ein Rückschlag für die 50.000 Australier, die in der Filmindustrie beschäftigt sind. Wir werden uns nun Zeit nehmen, das Urteil zu studieren, bevor wir weitere Schritte ankündigen", sagte Neil Gane, Executive Director der AFACT.

iiNet betonte seinerseits in einem Statement, dass man zu keinem Zeitpunkt Urheberrechtsverstöße gutgeheißen und niemanden dazu ermutigt habe, diese zu begehen. Gleichzeitig sagte der Provider seine Bereitschaft zur Kooperation mit der Filmindustrie zu: "Wir sind bestrebt, mit der Filmindustrie zusammenzuarbeiten, um den Content legal zur Verfügung zu stellen", heißt es seitens iiNet.
Quelle: Musikwoche

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#126

Noch eine Meinung zum Urheberrecht

in Presseschau zur GEMA-Petition 08.02.2010 16:58
von evergreen • 530 Beiträge
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#127

Entstehung von Bigbands und Gema Gebühren

in Presseschau zur GEMA-Petition 10.02.2010 09:03
von evergreen • 530 Beiträge
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#128

Prozess um Millionenbetrug von Gema Gebühren (Hinterziehung der Gebühren für Speichermedien

in Presseschau zur GEMA-Petition 10.02.2010 10:20
von evergreen • 530 Beiträge
zuletzt bearbeitet 11.03.2010 11:08 | nach oben springen

#129

Robbie Williams dockt bei Buma/Stemra an

in Presseschau zur GEMA-Petition 10.02.2010 15:00
von evergreen • 530 Beiträge

man beachte den letzten Satz zu niedrigen Kosten und hohen Ausschüttungen der Verwertungsgesellschaft

Robbie Williams dockt bei Buma/Stemra an

Robbie WilliamsHat bei den Holländern unterschrieben: Robbie Williams Robbie Williams hat seinen eigenen Verlag, Farrell Music, als Mitglied bei der Buma/Stemra angemeldet. Damit erhält der EMI-Künstler künftig seine Tantiemen direkt von der niederländischen Gesellschaft.

Der Deal erstreckt sich auf die Songs seines aktuellen Albums "Reality Killed The Video Star" und alle künftige Musik, die bei Farrell verlegt wird.

"Wir sind sehr froh, dass ein Popstar wie Robbie Williams Buma/Stemra als seinen Musikpartner gewählt hat", erklärt Cees Vervoord, CEO der Verwertungsgesellschaft. "Das unterstreicht die hohe Qualität der Dienstleistungen, die Buma/Stemra ihren nationalen wie internationalen Mitgliedern anbietet." Die Urheberoganisation sei eine von den Gesellschaften mit den niedrigsten Kosten und den höchsten Ausschüttungen in Europa, betont Vervoord.

Quelle: MusikWoche

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#130

GEMA gewinnt erneut gegen Barbara Clear

in Presseschau zur GEMA-Petition 15.02.2010 16:54
von evergreen • 530 Beiträge

Verliert vor Gericht: Barbara ClearVerliert vor Gericht: Barbara Clear Die GEMA hat den Prozess gegen Barbara Clear auch in zweiter Instanz gewonnen. Die Singer/Songwriterin habe keinen Anspruch auf eine Ausschüttung von 10.000 Euro, stellte das Oberlandesgericht München fest.

Wie die GEMA mitteilt, hat das Oberlandesgericht bereits am 21. Januar 2010 die Berufung Clears gegen das Urteil vom 10. Juni 2009 "in vollem Umfang zurückgewiesen". Das Urteil vom Januar bestätige nun auch in zweiter Instanz das korrekte Lizenzierungs- und Ausschüttungsverfahren der GEMA.

"Barbara Clears Forderung in Höhe von 10.127 Euro ist laut Gericht unschlüssig, ein Anspruch auf Zahlung besteht daher nicht", teilt die Verwertungsgsgesellschaft mit. Die Kosten des Verfahrens trägt die Künstlerin, eine erneute Revision wurde nicht zugelassen.

Das vielbeachtete Verfahren war in Gang gekommen, als Clear in ihrer Funktion als ihre eigene Konzertveranstalterin GEMA-Forderungen teilweise nicht bezahlt hatte. Dagegen klagte 2009 die GEMA, worauf Clear mit einer Gegenklage antwortetet, um eine höhere Ausschüttung zu erreichen.

einreichte Die GEMA betont, dass es bei der Forderung der Gesellschaft an Clear um eine Summe von 2959,44 Euro ging. Fälschlicherweise hätten Gerüchte kursiert, laut denen Clear 65.000 Euro an die GEMA gezahlt hätte und ihr im Gegenzug 27.000 Euro an Tantiemen zustünden. "Diese Informationen sind nachweislich falsch", unterstreicht die Verwertungsgesellschaft.

Quelle: MusikWoche

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#131

Gema, DLRG und andere Vereine

in Presseschau zur GEMA-Petition 17.02.2010 09:11
von evergreen • 530 Beiträge

Es ist ja schön, daß die Gema einräumt, daß es eine gesetzlich vorgesehene Begrenzung des Urheberrechts gibt.
Man darf sich die Frage stellen, warum die Gema für alles einkassieren will, was in einer Veranstaltung gespielt wird, auch wenn sie keine Rechte daran hat, sei es weil gemeinfrei (Urheber länger als 70 Jahre verstorben) bzw. Komponist, Texter nicht Mitglied der Gema sind = der Gema keine Rechte zur Verwertung übertragen wurden.
Sicherlich richtig ist, dass viele Vereine eher zahlen, als sich auf womögliche Rechtsstreitigkeiten einzulassen.

http://www.derwesten.de/staedte/holzwick...-id2596430.html

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#132

Benefizkonzert für Haiti und Gema

in Presseschau zur GEMA-Petition 17.02.2010 17:12
von evergreen • 530 Beiträge

Viele helfen, spenden und verzichten auf Gage. Durch Programmverkauf werden die Gema Gebühren finanziert:
http://www.tagesspiegel.de/berlin/Haiti-...;art270,3030594

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#133

Deutschlandstart für Spotify scheitert an der Gema

in Presseschau zur GEMA-Petition 18.02.2010 10:09
von evergreen • 530 Beiträge
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#134

Erst die Gema, dann das Vergnügen

in Presseschau zur GEMA-Petition 19.02.2010 09:53
von evergreen • 530 Beiträge
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#135

OL München bremst PC Abgabe durch einstweilige Verfügung

in Presseschau zur GEMA-Petition 22.02.2010 09:21
von evergreen • 530 Beiträge
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