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#16

RE: Sammmlung Gerichtsurteile

in Vorschläge zur Struktur 27.07.2009 13:05
von dhl • 18 Beiträge

In Antwort auf:
Kann man (also: kannst Du) herausfinden, ob irgendjemand schon mal gegen die langen Kündigungsfristen im GEMA-Berechtigungsvertrag geklagt hat und wenn ja, was dabei rausgekommen ist?
(In dem Vertrag, den man sich aktuell von der GEMA-Page runterladen kann, sind 6 Jahre Kündigungsfrist angegeben - nach Unterzeichnung und bei verpasster Kündigungsfrist automatische Verlängerung um 6 Jahre.)


Also mit den Stichworten GEMA bzw. Verwertungsgesellschaft und Kündigungsfrist finde ich keine einschlägigen Entscheidungen. Allerdings konnte ich zwei Aufsätze finden, die der Frage nachgehen, ob die staatliche Aufsicht über die Verwertungsgesellschaften in Deutschland ausreichend ist. Der erste Artikel verneint das, der zweite antwortet kritisch auf den ersten.

[1] Manfred Rehbinder: "Mängel der Staatsaufsicht über die deutschen Verwertungsgesellschaften", in: DVBl (=Deutsches Verwaltungsblatt) 1992, S. 216-222.

[2] Wilhelm Nordemann: "Mängel der Staatsaufsicht über die deutschen Verwertungsgesellschaften?", in: GRUR (=Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht) 1992, S. 584-589.

[2] habe ich kurz überflogen. Die Artikel stellen in diesem Zusammenhang auch die Frage nach den Vertragslaufzeiten. Man kann zu unterschiedlichen Meinungen kommen, was in Rechtsfragen ja nichts ungewöhnliches ist. Fakt ist, dass offenbar noch kein Urheber gegen die lange Laufzeit geklagt hat, dass diese Frage also auch tatsächlich eine theoretische ist.

Gruß,
dhl.

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#17

Vertragslaufzeiten

in Vorschläge zur Struktur 29.07.2009 10:16
von evergreen • 530 Beiträge

Ich habe hierzu einen Hinweis gefunden in:
Monika Staudt ´Schriften zum europäischen Urheberrecht/Die Rechteübertragung im Berechtigungsvertrag der Gema´.
Die 6 jährige Vertragslaufzeit wird dort kritisch betrachtet.

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#18

RE: Vertragslaufzeiten

in Vorschläge zur Struktur 12.08.2013 15:36
von LarsL
avatar

Wer übrigens für Videos, Veranstaltungen GEMA-freie Musik sucht, der sollte mal nach sog. "Production Music" ausschauhalten. Auf Seiten wie Absolute Songs usw kann man ganz legal Musik kaufen, die passende Lizenz zur öffentlichen und gewerblichen Nutzung erwirbt man gleich mit. Für die Songs erhält man dann auch ein Freistellungs-Zertifikat, falls die GEMA klingelt.

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