In Antwort auf:
Kann man (also: kannst Du) herausfinden, ob irgendjemand schon mal gegen die langen Kündigungsfristen im GEMA-Berechtigungsvertrag geklagt hat und wenn ja, was dabei rausgekommen ist?
(In dem Vertrag, den man sich aktuell von der GEMA-Page runterladen kann, sind 6 Jahre Kündigungsfrist angegeben - nach Unterzeichnung und bei verpasster Kündigungsfrist automatische Verlängerung um 6 Jahre.)
Also mit den Stichworten GEMA bzw. Verwertungsgesellschaft und Kündigungsfrist finde ich keine einschlägigen Entscheidungen. Allerdings konnte ich zwei Aufsätze finden, die der Frage nachgehen, ob die staatliche Aufsicht über die Verwertungsgesellschaften in Deutschland ausreichend ist. Der erste Artikel verneint das, der zweite antwortet kritisch auf den ersten.
[1] Manfred Rehbinder: "Mängel der Staatsaufsicht über die deutschen Verwertungsgesellschaften", in: DVBl (=Deutsches Verwaltungsblatt) 1992, S. 216-222.
[2] Wilhelm Nordemann: "Mängel der Staatsaufsicht über die deutschen Verwertungsgesellschaften?", in: GRUR (=Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht) 1992, S. 584-589.
[2] habe ich kurz überflogen. Die Artikel stellen in diesem Zusammenhang auch die Frage nach den Vertragslaufzeiten. Man kann zu unterschiedlichen Meinungen kommen, was in Rechtsfragen ja nichts ungewöhnliches ist. Fakt ist, dass offenbar noch kein Urheber gegen die lange Laufzeit geklagt hat, dass diese Frage also auch tatsächlich eine theoretische ist.
Gruß,
dhl.