DISKUSSIONSFORUM ZU GEMA-PROBLEMEN UND ZUR GEMA-PETITION ALS ÜBERGANGSLÖSUNG ZUM GESSCHLOSSENEN FORUM BEI E-Petitionen
Das Forum wird zum 12.07.10 geschlossen, wir haben die Kosten bisher übernommen. Die Moderation hat sich in den letzten Wochen auf wenige bis eine Person beschränkt, deswegen werden wir dieses Forum auslaufen lassen.
|
|
Neue Petition: Abschaffung der GEMA-Vermutung
RE: Neue Petition: Abschaffung der GEMA-Vermutung
in Vorschläge zur Struktur 16.07.2009 22:19von schubi33 • 2 Beiträge
Ist ja auch noch nicht geschehen. Glücklicherweise. Nachdem ich eben im Petitionsforum erfahren habe, dass gleichgeartete Petitionen zusammengefasst würden, schlage ich vor, in Arbeitskreisen neue Petitionen/neue Headlines zu erstellen: Stichwort "Urheberrecht und Urheberwahrnehmungsgesetz" - Arbeitsthema 1 Vorschlag "Aufforderung zur Klarstellung des Gesetzgebers zur strikten Beachtung und Befolgung von Vorgaben des UrhWG in Bezug auf die gesetzeskonträre Dogmatik der GEMA-Vermutung" - Arbeitsthema 2 Vorschlag "Amtsanmaßung der GEMA - die GEMA ist keine Behörde" ff. Beispiele gibt es genug, wie ich gesehen habe - Arbeitsthema 3 "Untersuchung von laufenden Bezügen an GEMA-Einkünften und Verteilung von Geldern aus den Rechten von Musikkomponisten und - textern beispielsweise genannt Löhner-Beda". Sind nur Vorschläge, wie gesagt. mfg


RE: Neue Petition: Abschaffung der GEMA-Vermutung
in Vorschläge zur Struktur 22.07.2009 02:08von senges • 33 Beiträge
Wenn Du Dich auf die GEMA-Vermutung beziehst: Da gibts einen feinen Unterschied. Eine "gesetzesgrundlage" gibt es nicht. Die Rechtsprechung dagegen bestätigt derzeit die GEMA-Vermutung.
Wandert ein Urteil erstmal hoch zum BGH und wird dort - aufgrund von Sachverständigen - die Nichthaltbarkeit der GEMA-Vermutung bestätigt, ist sie widerlegt und kann nicht mehr in künftigen Prozessen herangezogen werden.
Die Vermutung wiederum stützt sich auf die nicht relevante Größe der Menge GEMA-freien Contents. Was dann zu der Vermutung Anlass gibt, dass rein statistisch immer irgendwo GEMA-Content dabei ist. Zu zeigen ist, dass es sehr wohl ausreichend anderen Content gibt.

RE: Neue Petition: Abschaffung der GEMA-Vermutung
in Vorschläge zur Struktur 22.07.2009 09:29von dhl • 18 Beiträge
In Antwort auf:
Wenn Du Dich auf die GEMA-Vermutung beziehst: Da gibts einen feinen Unterschied. Eine "gesetzesgrundlage" gibt es nicht. Die Rechtsprechung dagegen bestätigt derzeit die GEMA-Vermutung.
Wandert ein Urteil erstmal hoch zum BGH und wird dort - aufgrund von Sachverständigen - die Nichthaltbarkeit der GEMA-Vermutung bestätigt, ist sie widerlegt und kann nicht mehr in künftigen Prozessen herangezogen werden.
Die Vermutung wiederum stützt sich auf die nicht relevante Größe der Menge GEMA-freien Contents. Was dann zu der Vermutung Anlass gibt, dass rein statistisch immer irgendwo GEMA-Content dabei ist. Zu zeigen ist, dass es sehr wohl ausreichend anderen Content gibt.
Das ist nicht korrekt. Die GEMA-Vermutung ist in §13c des Urheberrechts-Wahrnehmungsgesetzes geregelt:
http://www.gesetze-im-internet.de/urhwahrng/__13c.html
Die Verfassungsmäßigkeit ist m.W. zuletzt 2000 vom Bundesverfassungsgericht bestätigt worden.
dhl.

RE: Neue Petition: Abschaffung der GEMA-Vermutung
in Vorschläge zur Struktur 22.07.2009 09:49von Dino • 38 Beiträge
Wesentliche Internet-Aktivitäten:
http://iggg.de/
http://tangoportal.info/
http://ivtlv.de/
http://de.groups.yahoo.com/group/gema-petition/
http://monitor-klinik.de/
http://der-schnelle-shop.de/
Die letzten beiden Links sind kommerziell, von irgendwas muß ich ja auch leben!

RE: Neue Petition: Abschaffung der GEMA-Vermutung
in Vorschläge zur Struktur 22.07.2009 12:39von dhl • 18 Beiträge
In Antwort auf:
Gilt dieser Paragraph nicht nur für Sendungen via Fernsehkabel?
Nein, die Absätze (3) und (4) gelten für Kabelsendungen, (1) und (2) aber generell. Wieso diese Themen aber in einem Paragraphen zusammengeschmissen sind, ist mir auch ein Rätsel.
§ 13c Vermutung der Sachbefugnis, Außenseiter bei Kabelweitersendung
(1) Macht die Verwertungsgesellschaft einen Auskunftsanspruch geltend, der nur durch eine Verwertungsgesellschaft geltend gemacht werden kann, so wird vermutet, daß sie die Rechte aller Berechtigten wahrnimmt.
(2) Macht die Verwertungsgesellschaft einen Vergütungsanspruch nach §§ 27, 54 Abs. 1, § 54c Abs. 1, § 77 Abs. 2, § 85 Abs. 4, § 94 Abs. 4 oder § 137l Abs. 5 des Urheberrechtsgesetzes geltend, so wird vermutet, daß sie die Rechte aller Berechtigten wahrnimmt. Sind mehr als eine Verwertungsgesellschaft zur Geltendmachung des Anspruchs berechtigt, so gilt die Vermutung nur, wenn der Anspruch von allen berechtigten Verwertungsgesellschaften gemeinsam geltend gemacht wird. Soweit die Verwertungsgesellschaft Zahlungen auch für die Berechtigten erhält, deren Rechte sie nicht wahrnimmt, hat sie den zur Zahlung Verpflichteten von den Vergütungsansprüchen dieser Berechtigten freizustellen.
Gruß,
dhl.

![]() 0 Mitglieder und 4 Gäste sind Online |
![]()
Das Forum hat 173
Themen
und
1605
Beiträge.
|