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Das "System GEMA" - Neu

in Die GEMA-Petition 17.07.2009 16:39
von Harfenistin • 15 Beiträge


Das "System GEMA"

Ich habe mal versucht, das "System GEMA" knapp und möglichst allgemeinverständlich darzustellen.
Das Ganze ist jetzt neu überarbeitet, von berufener Seite durchgelesen und für fehlerfrei befunden worden - kann also als Argumentationsgrundlage gegenüber Politikern, Journalisten etc. genutzt werden.

Die Zahlen stammen aus dem Jahresbericht der GEMA 2008; mit "GEMA-Satzung" ist die Fassung vom 24./25. Juni 2008 gemeint (diese beiden Dokumente sowie den Berechtigungsvertrag kann man von der GEMA-Page downloaden).


1.) Wer ist eigentlich "GEMA-Mitglied"?


Es gibt innerhalb der GEMA drei "Klassen" von Mitgliedern:

GEMA-Mitglieder insgesamt am 31.12.2008 (Jahresbericht S. 30): 63.752

"1. Klasse": ordentliche (Anzahl 2008: 3251; also ca. 5% aller Mitglieder)
Nur die ordentlichen Mitglieder sind "im Sinne des Vereinsrechtes" echte Mitglieder!

"2. Klasse": außerordentliche (Anzahl 2008: 6.478; also ca. 10 % aller Mitglieder)
Sie sind lt. Gema-Satzung "keine Mitglieder im Sinne des Vereinsrechtes"! (GEMA-Satzung § 6 Punkt 2.)

"3. Klasse": angeschlossene (Anzahl 2008: 54.023, also ca. 85% aller Mitglieder)
Auch sie sind "keine Mitglieder im Sinne des Vereinsrechtes"!



2.) Wie wird man Mitglied?

Angeschlossenes Mitglied ("3. Klasse") kann jeder werden, der den Berechtigungsvertrag mit der GEMA unterschreibt. Die meisten der angeschlossenen Mitglieder dürften übersehen haben, dass sie "im Sinne des Vereinsrechtes" gar keine Mitglieder sind.

Außerordentliches Mitglied ("2. Klasse") kann man werden, wenn man in einer der durch die GEMA vertretenen Berufsgruppen (Komponisten, Textdichter, Verleger) sein berufliches Können beweist. Dies ist nicht besonders schwierig, für "Komponisten" reichen ein paar eingereichte Eigenkompositionen.
Wenn man abgelehnt wird, kann man vor das Schiedsgericht der GEMA ziehen.
Wie gesagt: auch die außerordentlichen Mitglieder sind "im Sinne des Vereinsrechtes" gar keine Mitglieder.

Ordentliches Mitglied ("1. Klasse") kann man werden, wenn
- man mindestens 5 Jahre lang außerordentliches Mitglied war
- in mindestens 5 aufeinanderfolgenden Jahren lt. GEMA-Satzung mindestens 30.000,- Euro an GEMA-Tantiemen bekommen hat (also im Durchschnitt ca. 6.000,- Euro Tantiemen im Jahr), wobei die Tantiemen in keinem dieser 5 Jahre weniger als 1800,- Euro betragen haben dürfen.


3.) Wer bekommt wie viel Tantiemen?
(Jahresbericht S. 32)

2008 bekamen die
Ordentlichen Mitglieder (ca. 5% der Gesamtmitgliedschaft) 64,71 % der Tantiemen
Außerordentlichen Mitglieder (ca. 10% der Gesamtmitgliedschaft) 5,77 % der Tantiemen
Angeschlossenen Mitglieder (ca. 85 % der Gesamtmitgliedschaft) 22,19 % der Tantiemen

Sowie die Rechtsnachfolger 7,33 %.



4.) Die Mitgliederversammlung - Stimmrechte

Die jährliche stattfindende Mitgliederversammlung ist in zwei getrennte Versammlungen unterteilt: eine für die angeschlossenen und außerordentlichen Mitglieder ("3. und 2. Klasse"), und eine für die ordentlichen Mitglieder ("1. Klasse").
Die angeschlossenen und außerordentlichen Mitglieder können alle 3 Jahre auf ihrer Versammlung 34 Delegierte für die ordentliche Mitgliederversammlung wählen.
Zu der eigentlichen Mitgliederversammlung (ordentliche Mitglieder, "1. Klasse") haben die angeschlossenen und außerordentlichen Mitglieder ("3. und 2. Klasse") jedoch keinen Zutritt.

Die ordentlichen Mitglieder haben in der Mitgliederversammlung aktives und passives Wahlrecht, jedes ordentliche Mitglied hat 1 Stimme.

Also:
Ordentliche Mitglieder machen ca. 5% der Gesamtmitglieder aus, haben aber in der Mitgliederversammlung jeder eine Stimme (=3251 Stimmen).
Außerordentliche und angeschlossene Mitglieder machen zusammen ca. 95% der Mitglieder aus, haben aber in der Mitgliederversammlung zusammen nur die 34 Stimmen der von ihnen gewählten Delegierten.

DAS HEISST:
Die ordentlichen Mitglieder können in der Mitgliederversammlung völlig nach eigenem Gutdünken festlegen, nach welchen Kriterien die Tantiemen ausgeschüttet werden (oder Verträge formuliert werden, oder welche allgemeine Richtung die GEMA verfolgt... ), da den 3251 Stimmen der ordentlichen Mitglieder nur die Stimmen der 34 gewählten Delegierten der angeschlossenen und außerordentlichen Mitglieder gegenüber stehen.

Indem die ordentlichen Mitglieder die Tantiemenausschüttung regeln, regeln sie damit implizit auch den Zugang zur Gruppe der ordentlichen Mitglieder: wenn es aufgrund der Ausschüttungspraxis kaum ein außerordentliches Mitglied schafft, in 5 Jahren die geforderten 30.000,- Euro an GEMA-Tantiemen vorzuweisen, bleibt die Gruppe der ordentlichen Mitglieder unter sich.

Damit ist klar, dass es illusorisch ist zu erwarten oder zu hoffen, dass die GEMA sich von innen heraus reformiert. Für die 5% ordentlichen Mitglieder ist das bestehende System ein gutes Geschäft. (Wenn auch seit der Einführung des "Pro-Verfahrens" 1998/99 nicht mehr ganz so gut wie vorher.) Sie profitieren von den Sozialleistungen der "GEMA-Sozialkasse" (v.a. Rentenansprüche). Warum sollten sie dieses System von sich aus ändern? Die Hand, die einen füttert, beißt man nicht.


5.) Wie wehrt sich die GEMA gegen "Abweichler" in den eigenen Reihen?
(Zitat aus der GEMA-Satzung, § 8, Punkt 2.)

"2. Mit dem Antrag, als ordentliches Mitglied aufgenommen zu werden, muss der Antragsteller ausdrücklich erklären,
a) dass er die Satzung und den Verteilungsplan anerkennt,
b) dass er alles tun werde, um die Erreichung des satzungsgemäßen Zwecks des Vereins herbeizuführen und alles unterlassen werde, was der Erreichung dieses Zwecks abträglich sein könnte"

und...

(Zitat aus dem Berechtigungsvertrag, § 9, Punkt 4.)

"Eine Beendigung der Mitgliedschaft kann erfolgen...
§ 9
4. Durch Ausschluss, der erfolgen kann, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ein solcher Grund liegt vor, wenn das Mitglied vorsätzlich oder grob fahrlässig gegen die Satzung, den Verteilungsplan, den Berechtigungsvertrag, das Vereinsinteresse oder das Urheberrecht verstoßen hat."

DAS HEISST:
Für den Fall, dass doch ein ordentliches Mitglied es wagen sollte, die GEMA ernsthaft zu kritisieren, gibt es die zitierten Ausschluss-Klauseln. De facto werden wahrscheinlich außerordentliche Mitglieder, die als "kritisch" bekannt sind (durch Äußerungen, Anträge, Briefwechsel) wenig Chancen haben, in den Kreis der ordentlichen Mitglieder aufgenommen zu werden.



6.) Wie kommt man aus der GEMA wieder raus?
(Zitat aus dem Berechtigungsvertrag der GEMA, § 10:)

"Der Vertrag wird mit Wirkung vom ..................... zunächst für die Dauer von sechs Jahren geschlossen.
Falls der Vertrag nicht ein Jahr vor Ablauf schriftlich gekündigt wird, verlängert er sich jeweils um sechs Jahre."

DAS HEISST:
"Einfach kündigen" ist schwierig - man muss evtl. jahrelange Wartezeiten in Kauf nehmen.
Alle Versuche, dies zu ändern, wurden bislang von der GEMA blockiert, die sich auf den Standpunkt stellt: "Vertrag ist Vertrag".



7.) Die Aufsichtsbehörden

Die direkte Aufsicht über die GEMA liegt beim Deutschen Patent- und Markenamt, das seinerseits wieder dem Justizministerium untersteht.
Bislang haben sich beide Aufsichtsbehörden mit Kritik eher zurückgehalten. Eine der deutlichsten öffentlich zugänglichen kritischen Äußerungen ist folgende:

24. Juni 2008
Rede der Bundesministerin der Justiz Brigitte Zypries, MdB, bei der Jahreshauptversammlung der GEMA am 25. Juni 2008 in Berlin
Es gilt das gesprochene Wort!

"Was nun das Thema Transparenz angeht, so ist die Sache etwas anders. Mich erreichen viele kritische Schreiben von Mitgliedern und Nutzern der GEMA. Oft werden die Verteilungspläne, Tarife und Formulare der GEMA als unverständlich kritisiert. Auch das Auftreten und der Umgangston mancher Außendienstmitarbeiter erregt Kritik. Offenbarer weckt die GEMA manchmal den Eindruck, die Nutzer von Musik seinen sozusagen ihre „natürlichen Feinde“. Ich meine, sie sind genau das Gegenteil. Sie sind ihre Kunden und so sollten sie auch behandelt werden. 
Ich habe diese Kritik schon mit Ihnen, lieber Herr Dr. Heker, persönlich erörtert und ich weiß, dass Sie einen Kulturwandel angestoßen haben. Ich kann Sie nur ermutigen, hier weiterzuarbeiten. Gerade die GEMA sollte wissen: Der Ton macht die Musik. Wenn die GEMA an einem harmonischen Auftreten in der Öffentlichkeit interessiert ist, dann muss sie hier weiter an sich arbeiten. Dabei haben Sie meine volle Unterstützung."

Wie man den vielen Erfahrungsberichten von "kleinen" Veranstaltern und Musikern (sowohl GEMA-Mitglieder als auch Nicht-Mitglieder) entnehmen kann, die beispielsweise auf der Webpage der Initiatorin der Petition (Monika Bestle, http://www.kult-werk.de) oder im Petitionsforum selber zu finden sind, hat sich seitdem nicht viel zum Positiven verändert.

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