Hallo,
ich habe mir den GEMA-Tarif U-VK (Unterhaltungs- und Tanzmusik mit Musikern) mal genauer angesehen und mir die Mühe gemacht, die maximal möglichen Umsätze (Versammlungsstättenverordnung folgend) im Verhältnis zur GEMA-Gebühr auszurechnen. Das Ergebnis dürfte hier nicht überraschen: Während die kleinsten Veranstaltungen (bis 100qm, bis 1,- EUR Eintritt) fast 11% der (maximal möglichen) Bruttoumsätze zu zahlen haben, sind es bei den großen (3000qm, 20,- EUR Eintritt) nur noch 1,29%.
Nicht mehr ganz so klar ist das Verhältnis, wenn man andere Umsätze (z.B. aus Getränkeverkauf, Merchandising, Sponsoring) mit in die Kalkulation aufnimmt, wie es die GEMA ja in ihrer Argumentation tut. Bei einem durchschnittlichen (sonstigen) Umsatz von 6,- EUR pro Besucher variiert das Vrhältnis der GEMA-Gebühr zu den maximal möglichen Umsätzen zwischen 3,62% (133qm, 6,- EUR Eintritt) und 0,99% (3000qm und 20,- EUR Eintritt).
Ich hänge die Tabelle als PDF an.
Viele Grüße aus Leipzig,
dhl.