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#1

Das Recht an der eigenen Musik

in Die verrücktesten GEMA-Geschichten 15.07.2009 23:08
von Lerche • 3 Beiträge

Diesen Beitrag musste ich aus dem Forum retten, ich denke, es ist auch im Sinne des Autors.

pianisimmo

Re: Das Recht an der eigenen Musik
« Antworten #9 am: 23. Juni 2009, 09:57:36 »

Gut dass es endlich einmal eine Möglichkeit gibt, sich über solche Erfahrungen auszutauschen; denn bei der GEMA vermisse ich (unter anderem) schon seit jeher etwas derartiges. Es gibt keien demokratischen Strukturen, keine Diskussionsforen, Leserbriefseiten im teuren Hochglanzmagazin usw.
Wundert mich gar nicht, dass allem Anschein nach auch andere ähnliche Erfahrungen machen wie ich.
Ein Beispiel:
Vor einigen Jahren wurde ich zu einer Jubiläumsfeier (Benefizveranstaltung) gebeten, zu einer Diashow stilgerecht zu improvisieren. Als routinierter Stummfilmpianist hab ich das gerne gemacht, auch ohne Honorar.
Einige Wochen später der Anruf des Veranstalters: er habe eine Rechnung von der GEMA erhalten. Die wolle nicht glauben, dass auf der ganzen Veranstaltung (große Sprothalle, über 1000 Leute) keine geschütze Musik gespielt wurde.
Mein Beitrag war der einzige musikalische Beitrag der 3stündigen Veranstaltung, man hatte bewußt drauf verzichtet, um nicht für wenige Minuten Musik zur Kasse gebeten zu werden.
Ich bestätigte also schriftlich: auf der betreffenden Veranstaltung wurde keine geschützte Musik gespielt, und ich selbst habe nur frei improvisiert.
Postwendende Reaktion der GEMA: Rechnung über ca. 500 Euro, da ich GEMA-Mitglied bin. Auf meine empörte Nachfrage wurde mir erklärt das sei sobald ich einen Ton spiele schon ein Werk und damit GEMApflichtig. Ich bestand darauf, dass ich selbst entscheide, wann etwas ein "Werk" ist und wann nicht. Wäre ja noch schöner, wenn jedes belanglose Geklimper ins Werkverzeichnis eindringt...
Das wurde verneint. Ich als Urheber habe keine Befugnis das zu entscheiden, denn ich habe ja schließlich meine Rechte abgegeben.
Ich habe dem übereifrigen Vertreter des geistigen Eigentums dann gesagt, dass ich ihm gerne schriftlich bestätige, dass ich im Vertrauen auf die musikalische Ahnungslosigkeit und geistige Beschränktheit des Publikums lediglich Tonleitern und Kadenzen gespielt habe und diese das wohl für Musik gehalten haben. Jedenfalls sei es damit nichts von meinem geistigen Eigentum gewesen...
Er war darüber recht erbost und meinte, es sei ja wohl in meinem Sinne, wenn die GEMA meine Rechte vertritt.
Meine Frage: wohin wäre das Geld geflossen, wenn ich nicht wiedersprochen hätte?
Eine Improvisation kann ich nicht anmelden, denn sie ist von Natur aus flüchtig. Damit auch nicht einzuordnen. War das E oder U? Wie lange, wie eigenständig, wie hochwertig? Etc pp
Das heißt: die GEMA hätte kräftig kassiert um mein geistiges Eigentum zu schützen und bei mir hätte nichts ankommen können.

Ich bin sehr für den Schutz gesitigen Eigentums, aber ich denke man braucht dafür schon lange keine GEMA mehr. DAs geht auch anders. Warum nicht über eine art onlineportal, in dem jeder Urheber seine eigenen Werke verwalten kann? Wo man selbst festlegt, bei welcher Nutzung was gezahlt wird. ähnlich wie bei google Adwords. Und wo über Mitgliedsgebühren Personal bezahlt wird, das eine Gewisse Kontrolle ausübt bei den Nutzern.
Jedenfalls ist es nicht nötig, aus Tantiemen Vorstände mit Gehältern zu finanzieren, von denen ein hochqualifizierter Musiker nicht mal zu träumen wagt...


zuletzt bearbeitet 15.07.2009 23:13 | nach oben springen

#2

RE: Das Recht an der eigenen Musik

in Die verrücktesten GEMA-Geschichten 17.07.2009 00:32
von klagox • 17 Beiträge

Evtl. meldet sich auch mal die Mitarbeiterin die einem mir bekannten Schlagzeuger bei einem Konzert seiner Gemafreien Band ein nettes Grinsen geschenkt hat. Grinsend
Und einen witzigen Satz ins Gesicht sagte: "Ich bin euer grösster Feind"

Das ist doch auch mal schön, das man so was hört


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#3

RE: Das Recht an der eigenen Musik

in Die verrücktesten GEMA-Geschichten 18.07.2009 01:42
von plattenboss
avatar

Ich kopiere 2 meiner Beiträge aus der Petition:



Re: Das schönste GEMA - Erlebnis

1. Ich veranstalte keine Konzerte. Bin aber ein regelmässiger Kunde der GEMA, da ich Musik-CDs herstelle, welche an Zeitschriften hängen, sogen. covermounts. Diese CDs unterliegen bestimmten GEMA Vergütungen (wens interessiert VRTH-II). Die nicht verkauften Zeitschriften werden vom PresseGrosso wieder eingesammelt und vernichtet. Dazu gibts dann einen Vernichtungsnachweis. Für die vernichteten CDs ist dann auch keine GEMA Vergütung notwendig. Allerdings führt das zu einem ständigen Verrechnen der verkauften und retournierten Auflagen.

Langer Rede kurzer Sinn, ich bekam eine vierteljahres Abrechnung der GEMA mit einem kleinen Guthaben. 10 Tage später kam dann ein gerichtlicher Mahnbescheid über 12.000 Euro, dem ich wiedersprochen habe. In der folgenden Gerichtsverhandlung habe ich gewonnen. Schauen wir mal durch wieviele Institutionen die GEMA Mithilfe der Mitgliedergelder gehen wird.

2. Ich leg mal noch einen drauf. Vor vielen Jahren habe ich eine CD-Auflage für einen Hersteller einer bekannten braunen Brause hergestellt. Die Auflage lag jenseits von 500k. Einer der auf der CD enthaltenen Songs war der "Corporate Song" dieser Firma. Dieser spezielle Song war in den USA komponiert und produziert worden. Die Autoren, Produzenten und Interpreten waren durch eine Einmal-Zahlung vergütet worden. Hierzu gab es auch eine entsprechende, ausführliche Bescheinigung des Kunden.

Von den 6 Titeln, die auf der CD enthalten waren, wären also 2 (Versionen) ohne Vergütung abgerechnet worden. Kurze Zeit nach der Anmeldung gab es einen Anruf von der GEMA (München), man sei sich sehr sicher, dass dieser "Corporate Song" bei dem Grossverlag XY gemeldet sei und somit vergütungspflichtig. Nun war das für mich kein grosses Problem, da ich den Chef dieses grossen Musikverlages persönlich kannte. Ich rief ihn also unmittelbar an und fragte ob dieser Titel in ihrem Copyrights zu finden wäre. Er versprach einen kurzfristigen Rückruf, der auch erfolgte mit dem Eergebnis: "Liebend gerne hätten wir den Titel bei uns im Verlag. Leider ist das nicht der Fall."

Darauf hin rief ich den zuständigen GEMA Mitarbeiter an und teilte ihm das mit. Seine äusserst knappe und kurze Antwort: "Ach, na ja, dann haben wir uns wohl getäuscht."

In Schwaben sagt man treffend dazu: "Das hat ein Geschmäckle."

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