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#1

Gemafreies Konzert

in Die verrücktesten GEMA-Geschichten 18.07.2009 15:33
von Phil
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Als Betreiber der ersten und damit ältesten Kleinkunstbühne in Stadt und Landkreis Kitzingen habe ich schon seit längerem großen Ärger mit der Gema, der im September in einem Prozess vor dem Amtsgericht Würzburg gipfelt. Der eigentliche Gipfel aber, bei dem es schon fast dem Fass den Boden raushaut, dürfte folgender Fall sein:
Im Mai d.J. hatte ich zwei Musiker im Programm, die mir vorher schriftlich versicherten, dass Sie nicht (mehr) bei der Gema sind und keine gemapflichtigen Stücke zum Vortrag bringen werden. Es handelte sich dabei um traditionelle Musik, die älter als 200 Jahre ist und zum Teil um Eigenkompositionen. Obgleich der Gema mein Ganzjahresprogramm vorliegt, habe ich diese Erklärung der Gema vorher schon zugeschickt, zusammen mit dem Programm mit der Musikfolge. Drei Wochen vor dem Konzert kommt dann die Rechnung von der Gema, natürlich mit der 100%-igen Strafgebühr und mit Aufforderung zur Zahlung bis 8 Tage vor dem Konzert.
Auf meine Beschwerde bei der Generaldirektion in München kommt doch tatsächlich ein Schreiben von einem dortigen Vorstandsmitglied, in dem mir wörtlich mitgeteilt wird, dass die Bezirksdirektion keine Veranlassung hatte, die Veranstaltung vom 13. Mai d.J. von einer Berechnung auszunehmen. Das muss man sich einmal vorstellen!
Nun, die Folge war, ich musste mir wieder einen Anwaltes nehmen, der die Bezirksdirektion aufforderte, diese dubiose Rechnung sofort zurückzunehmen, andernfalls wir Anzeige bei der Staatsanwaltschaft in Würzburg erstatten würden wegen Betruges, was wir dann auch gemacht haben. In der Zwischenzeit ist die Gutschrift von der Gema für diese Veranstaltung da, die Kosten hierfür allerdings auch, denn der Anwalt muss bezahlt werden und für mich als Freiberufler ist ebenfalls eine Menge an wertvoller Arbeitszeit verloren gegangen. Da allerdings interessiert dort niemanden, den Geld hat man da ja offensichltich noch genug. Wie ich darauf reagiert habe kann man in meiner Homepage nachlesen unter http://www.theo-steinbrenner.de

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#2

Gemafreies Konzert

in Die verrücktesten GEMA-Geschichten 20.07.2009 11:53
von evergreen • 530 Beiträge

Eine der 'Halbwahrheiten' ist die sogenannte 'GEMA Vermutung', die ja gehandhabt wird wie eine BEHAUPTUNG. Welche Gesetzesgrundlage gibt es hierfür eigentlich?

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#3

RE: Gemafreies Konzert

in Die verrücktesten GEMA-Geschichten 20.07.2009 14:09
von dhl • 18 Beiträge

In Antwort auf:
Eine der 'Halbwahrheiten' ist die sogenannte 'GEMA Vermutung', die ja gehandhabt wird wie eine BEHAUPTUNG. Welche Gesetzesgrundlage gibt es hierfür eigentlich?


Ich schätze, die Frage sollte eigentlich in einem anderen Thread gestellt werden. Aber sei's drum: Die GEMA-Vermutung beruht auf §13c des Urheberrechtswahrhehmungsgesetzes:

http://www.gesetze-im-internet.de/urhwahrng/__13c.html

dhl.


zuletzt bearbeitet 20.07.2009 14:09 | nach oben springen


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