DISKUSSIONSFORUM ZU GEMA-PROBLEMEN UND ZUR GEMA-PETITION ALS ÜBERGANGSLÖSUNG ZUM GESSCHLOSSENEN FORUM BEI E-Petitionen Das Forum wird zum 12.07.10 geschlossen, wir haben die Kosten bisher übernommen. Die Moderation hat sich in den letzten Wochen auf wenige bis eine Person beschränkt, deswegen werden wir dieses Forum auslaufen lassen.
#1

Wolfgang Dauner zur Unterscheidung E und U Musik

in Die GEMA-Petition 26.08.2009 09:47
von evergreen • 530 Beiträge
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#2

Unterscheidung E und U Musik und mögliche Folgen

in Die GEMA-Petition 10.11.2009 13:15
von evergreen • 530 Beiträge

http://www.carl-auer.de/blog/schlaebitz/...ppi-wiederfand/

Hierauf bezieht sich der Blog (von eventrecht-um-netz.de)
In einer weiteren Entscheidung hatte sich das LG Mannheim in seinem Urteil vom 13.03.1998 – Az.: 7 O 445/97 (NJW 1998, 1417, 1418f) damit auseinanderzusetzen, ob ein Konzert der drei Tenöre José Carreras, Placido Domingo und Luciano Pavarotti tariflich als „ernste Musik“ (GEMA-Tarif E) oder aber als Großveranstaltung (GEMA Tarif VK) einzuordnen ist.

Die drei Tenöre hatten 1996 im Düsseldorfer Rheinstadion ein Konzert vor 60.000 Zuschauern gegeben. Der Veranstalter meldete das Konzert im Tarif E bei der GEMA an wonach die GEMA-Gebühren sich auf 40.091,73 DM belaufen hätten. Mit dieser Einordnung war die GEMA allerdings nicht einverstanden und meinte, dass das Konzert wegen seiner populären Anziehungskraft und den hohen Eintrittspreisen (90 - 750 DM) der Unterhaltungsmusik und damit Tarif VK zuzuordnen sei.

Das Landgericht Mannheim folgte in seiner Entscheidung der Auffassung der GEMA. Nach Auffassung der Richter sei der Tarif E auf eine Großveranstaltung nicht anwendbar, da er auf Darbietungen der ernsten Musik mit relativ geringen Zuschaueraufkommen zugeschnitten sei. Bei der Veranstaltung der drei Tenöre handele es sich vielmehr um eine Großveranstaltung der Unterhaltungsmusik, so dass der hierfür einschlägige Tarif als Berechnungsgrundlage für die Vergütung heranzuziehen sei.

Aufgrund dieser Entscheidung wurde der Veranstalter verurteilt, an die GEMA anstelle der ca. 40.000 DM eine Vergütung in Höhe von über 1.3 Millionen DM zu zahlen.

Veranstaltern ist nach alledem unter der Berücksichtigung des Urteils des AG Kempten anzuraten, ihre Rechnung von der GEMA genau dahingehend zu überprüfen, ob sie nicht aufgrund einer falschen Tarif-Einordnung zu viel Gebühren zahlen. Auf der anderen Seite sollten Veranstalter bereits vor der Anmeldung einer Veranstaltung genauestens auf die Wahl der zutreffenden Tarifgruppe achten und im Zweifelsfall rechtlichen Rat einholen, damit es nicht nach der Veranstaltung - wie im Fall des LG Mannheim – „zu einem bösen Erwachen“ kommt.

Bei der Gema ist nachzulesen, dass man den Gerichtsweg nicht weiter verfolgt hat, da der Veranstalter in Konkurs ging.

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#3

Wikipedia zur E, U, F Musik

in Die GEMA-Petition 24.11.2009 10:28
von evergreen • 530 Beiträge
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#4

Musikstundestunde, eine Plauderei

in Die GEMA-Petition 26.11.2009 13:22
von evergreen • 530 Beiträge
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#5

Jazz, die Gema, E & U Musik

in Die GEMA-Petition 03.06.2010 19:04
von evergreen • 530 Beiträge
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#6

RE: Wolfgang Dauner zur Unterscheidung E und U Musik

in Die GEMA-Petition 10.03.2011 14:02
von kein Name angegeben • ( Gast )
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Der generell Unterschied besteht darin, das U-und E- Musik von der Gema verschieden bewertet und abgerechnet wird.
Banales und künstlerisches gibt es in beiden Kategorien

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