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#1

GEMA: Vertritt nicht Künstler-, sondern URHEBERinteressen

in Das System GEMA 25.07.2009 22:04
von Kuehnel • 100 Beiträge

Oft hört man, die GEMA vertrete die Interessen der MUSIKER oder KÜNSTLER. Das tut sie nicht, oder jedenfalls nicht hauptsächlich.
Die GEMA kümmert sich um die Interessen der URHEBER.

Darüber herrscht anscheinend oft Verwirrung. So z.B. in dem BR-Online-Beitrag ("GEMA gefährdet bayerische Musikszene", siehe auf petigema.blogspot.com/). Da sagt der Sprecher: "Die GEMA verweist auf ihre ureigene Aufgabe: sie treibe für Künstler Tantiemen ein."
Darauf der GEMA-Mitarbeiter: "Es ist ja so, dass diese Lizenzgebühr den Lohn der Urheber darstellt."

Die GEMA vertritt die Interessen der MusikURHEBER, d.h. der Leute, die ein Musikstück komponiert und evtl. den Text geschrieben haben.
Sie vertritt NICHT die Interessen der Leute, die auf der Bühne stehen und das Stück spielen.


Natürlich KÖNNEN Komponist/Texter und Interpret ein und derselbe Mensch sein (bzw. in derselben Band spielen), und gerade bei vielen Liedermachern, jungen Bands etc. trifft dies zu.
Genau diese haben dann aber die meisten Nachteile, wenn sie in der GEMA sind. Dann haben sie nämlich, indem sie den Berechtigungsvertrag unterschrieben haben, die Rechte AN IHREN EIGENEN STÜCKEN an die GEMA abgetreten.

Wenn sie dann irgendwo auftreten, muss der Veranstalter (weil die Musiker bei der GEMA sind) GEMA-Gebühren bezahlen. Auf dem Papier muss der VERANSTALTER diese Gebühren zahlen, de facto geht dieses Geld natürlich von der Gage der Musiker ab (zumindest bei kleinen Veranstaltern - man kann nicht mehr zahlen, als man einnimmt). Die Musiker haben nicht das Recht, dem Veranstalter die Gebühren zu erlassen - solange sie in der GEMA sind, muss der Veranstalter zahlen.
Die Musiker bekommen zwar von der GEMA einen gewissen Geldbetrag zurück (also die Tantiemen für ihre eigenen Stücke), allerdings ist dieser weit geringer als der Betrag, der vom Veranstalter an die GEMA gezahlt werden musste.
Wie aus dem Urteil gegen Barbara Clear hervorgeht, haben die Musiker keinerlei einklagbare Ansprüche gegen die GEMA, was die Höhe der an sie rückbezahlten Tantiemen betrifft.


Die wirklichen Profiteure des aktuellen Systems sind andere: Die Komponisten und Textdichter nämlich, die NICHT auf der Bühne stehen und ihre eigenen Stücke aufführen, sondern diese von anderen AUFFÜHREN LASSEN.
Sie treten nicht auf, müssen sich also auch nicht mit den Veranstaltern und deren GEMA-Problemen auseinandersetzen. Sie sitzen einfach daheim, komponieren (oder haben irgendwann mal was komponiert), und das Geld kommt von der GEMA.

Genau auf die Interessen dieser Leute ist das aktuelle System der GEMA zugeschnitten (bzw. diese Leute haben in der GEMA dafür gesorgt, dass das System so gestaltet wird).

Hier liegt meiner Meinung nach ein weiterer Grund dafür, dass das jetzige System der GEMA nicht mehr zeitgemäß ist und dringend überarbeitet werden muss: Es gibt immer mehr Künstler, die Komponist, Texter und Interpret in einer Person sind - d.h. selber ihre Stücke komponieren, texten und aufführen. Gerade als Nachwuchskünstler hat man ja kaum eine andere Chance, als alles selber zu machen. Und genau diese Leute werden von dem aktuellen System benachteiligt, da sie geringere Gagen in Kauf nehmen müssen oder (wenn sich immer mehr Veranstalter für ein konsequentes "GEMA-Frei" entscheiden) weniger Auftrittsmöglichkeiten haben.

Da genau diese Künstler aber herzlich wenig Nutzen aus ihrer GEMA-Mitgliedschaft ziehen (bzw. die Nachteile den Nutzen deutlich überwiegen, siehe der Fall Barbara Clear), kann man ihnen nur raten: raus aus der GEMA! Lizenzarten wie Creative Commons o.ä. (siehe Thread "Alternativen zur GEMA) existieren und bieten mehr Vorteile!
Wahrscheinlich ist das einer der Gründe dafür, dass die GEMA in ihren Berechtigungsverträgen eine Kündigungsfrist von 6 (!!) Jahren festschreibt: Wenn den Künstlern dämmert, dass der GEMA-Beitritt eine große Dummheit war, kann es noch eine Weile dauern, bis sie wieder "draußen" sind....


Kai Kühnel für die "Harfenistin"

zuletzt bearbeitet 25.07.2009 22:04 | nach oben springen

#2

RE: GEMA: Vertritt nicht Künstler-, sondern URHEBERinteressen

in Das System GEMA 27.07.2009 14:11
von Kuehnel • 100 Beiträge

Insbesondere die Verleger profitieren von der GEMA. Im Ursprung wurde die GEMA nicht gegruendet, um Musiker zu vertreten.
Die GEMA ist ein WIRTSCHAFTLICHER Verein und vertritt WIRTSCHAFTLICHE Interessen. Mit dem Schutz des geistigen Eigentums etc. hat das nichts zu tun. Hier geht es um Macht und Mammon.

Folgenden Artikel habe ich zur Entstehungsgeschichte der VERWERTUNGSgesellschaften gefunden:
http://www.heise.de/tp/r4/artikel/27/27717/1.html

Dieser Wert wird allerdings erst geschaffen von den 'Kulturschaffenden', die Musik aufführen.
Die GEMA wird dominiert vom Aufsichtsrat, der selbst dem Vorstand alles vorschreiben kann. Ich werde mal versuchen herauszubekommen, welche Verflechtungen es im Musikmarkt/GEMA Vorstand gibt.

Aktuelles Beispiel ist z.B. Vorstandsmitglied Egon Frauenberger/Kufsteinlied.

von evergreen


Kai Kühnel

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