DISKUSSIONSFORUM ZU GEMA-PROBLEMEN UND ZUR GEMA-PETITION ALS ÜBERGANGSLÖSUNG ZUM GESSCHLOSSENEN FORUM BEI E-Petitionen Das Forum wird zum 12.07.10 geschlossen, wir haben die Kosten bisher übernommen. Die Moderation hat sich in den letzten Wochen auf wenige bis eine Person beschränkt, deswegen werden wir dieses Forum auslaufen lassen.
#1

Zum GEMA-Monopol

in GEMA-freie Programme/Konzerte 21.07.2009 11:02
von dhl • 18 Beiträge

Hallo,

Das Urheberrechts-Wahrnehmungsgesetz sieht zwar eine Erlaubnispflicht für Verwertungsgesellschaften vor, allerdings ist diese Erlaubnis nicht willkürlich zu verweigern. So heißt es in §3:

(1) Die Erlaubnis darf nur versagt werden, wenn

1.
die Satzung der Verwertungsgesellschaft nicht den Vorschriften dieses Gesetzes entspricht,
2.
Tatsachen die Annahme rechtfertigen, daß eine nach Gesetz oder Satzung zur Vertretung der Verwertungsgesellschaft berechtigte Person die für die
Ausübung ihrer Tätigkeit erforderliche Zuverlässigkeit nicht besitzt, oder
3.
die wirtschaftliche Grundlage der Verwertungsgesellschaft eine wirksame Wahrnehmung der ihr anvertrauten Rechte oder Ansprüche nicht erwarten läßt.

Meine Frage: Hat es Versuche gegeben, Verwertungsgesellschaften im Geschäftsfeld der GEMA zu gründen und woran sind diese gescheitert. Andersherum: Was hindert zum Beispiel den Deutschen Rap-Musiker-Verband (falls es den gibt) daran, eine Verwertungsgesellschaft zu gründen, die den Erfordernissen der Rapper mehr entgegenkommt als die GEMA u.s.w.?

Gruß,
dhl.

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#2

Zum GEMA-Monopol

in GEMA-freie Programme/Konzerte 21.07.2009 12:10
von Myrrdin • 3 Beiträge

Das Problem dürfte sein, dass das Deutsche Patentamt -das ist jetzt nur eine Vermutung- die Erlaubnis nach Absatz 3 nicht erteilt. "Ausreden" dafür zu finden dürfte nicht schwierig sein.

Man bräuchte ja im Prinzip eine ähnliche Spitzelorganisation wie es die GEMA ist, um sicherzustellen, dass man die anvertrauten Rechte auch wirksam durchsetzen kann. Hier eine Begründung zu finden, eine solchen Antrag abzulehnen, dürfte nicht schwierig sein, den niemand hat das Geld, um dermassen organisatorisch und personell in Vorleistung zu gehen. Es dürfte viele Millionen Euro kosten, um eine ähnlich übergreifende Organisation, wie die GEMA aufzubauen, immer mit der Gefahr im Rücken, dass das Patentamt, das scheinbar sehr GEMA-freundlich eingestellt ist, die Erlaubnis dann mit irgendwelchen fadenscheinigen Gründen nicht erteilt, was wiederum einen langen teueren Rechtsstreit nach sich ziehen würde.

Ich weiß nicht, ob das schon versucht wurde, kann mir aber gut vorstellen, dass dies, aus den o. g. Gründen, sicher nicht sehr oft der Fall war.

Dazu kommt noch, dass so eine Gesellschaft einen langen Atem braucht, da die Großverdiener (die natürlich auch kräftig Gelder hereinbringen) ja so ziemlich alle bei der GEMA Mitglied sein dürften und auch kein Interesse an einem Wechsel haben. Damit würden sie sich ja ins eigene Fleisch schneiden, denn wenn man davon ausgeht, dass bei einer neuen Gesellschaft die Gelder GERECHT verteilt werden, würde wohl kein einziges ordentliches Mitglied der GEMA zu einem anderen Verein bzw. einer anderen Gesellschaft wechseln, denn sie profitieren ja gerade von der ungerechten Verteilung bei der GEMA.

Wenn man dann die erhebelichen Kosten bedenkt, die das alles verschlingt, wird die neue Gesellschaft nicht allein von den "kleinen" Künstlern existieren können. Da beißt sich die Katze dann wieder in den Schwanz. Den auch ein kleiner Künstler, der von der GEMA, als Mitglied 2. oder 2. Klasse, nur einen Bruchteil dessen bekommt, was er "einspielt", würde wohl über Jahre bei einer neuen Verwertungsgesellschaft weniger oder gar nichts bekommen, da ja erst einmal die kompletten Betriebskosten gedeckt sein müssen. Außer natürlich der neue hat genug Eigenkapitel, um in den Jahren, die er brauchen wird, bis er keine Verluste mehr einfährt (Weil der Apparat teurer ist als die eingenommenen Gebühren) die Künstler daraus zu bezahlen. Für mich ein ziemlich utopisches Unterfangen. Und wenn das nicht der Fall ist, hat das Patentamt schon einen Grund, die Erlaubnis zu verweigern.

Es ist also kein einfaches Problem, dass es hier zu lösen gilt. Ich denke das ist auch der -valide- Grund, warum die Petition nicht auf Abschaffung der GEMA aus ist, sondern eben nur aus der jetzigen GEMA eine gute, gerechte und die Kunst fördernde GEMA machen will.

Grüße
Myrrin


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#3

RE: Zum GEMA-Monopol

in GEMA-freie Programme/Konzerte 21.07.2009 16:06
von dhl • 18 Beiträge

In Antwort auf:
Das Problem dürfte sein, dass das Deutsche Patentamt -das ist jetzt nur eine Vermutung- die Erlaubnis nach Absatz 3 nicht erteilt. "Ausreden" dafür zu finden dürfte nicht schwierig sein.


Ich habe jetzt intensiv nach einem solchen Fall gesucht, u.a. in der juris-Datenbank, und konnte keinen Hinweis auf einen Rechtsstreit zu diesem Thema finden. Für mich sieht das eher so aus, als hätte noch niemand versucht, eine Alternative zur GEMA zu gründen. Gründe dafür könnten sein: 1.) Viele Künstler sind vielleicht etwas bequem in Rechts- und Finanzangelegenheiten und 2.) So schlecht scheint das GEMA-System für viele Urheber nicht zu funktionieren.

Ich würde gerne genauer verstehen, worauf das GEMA-Monopol beruht. In den USA hat es ja bis 1939 ein ähnliches Monopol gegeben, bis dann die BMI (in Konkurrenz zur ASCAP) gegründet wurde. Ich wüßte nicht, warum ein ähnliches Vorgehen in Deutschland nicht möglich wäre. Man hört immer, das Monopol der GEMA sei gesetzlich abgesichert, aber weder der Gesetzestext nicht die Rechtssprechung geben das m.E. her.

Das Problem ist, dass in der Petitions-Argumentation ja viel daran hängt, dass die GEMA ein staatliches Monopol besitzt. Wenn das nicht der Fall wäre, die GEMA also ein normaler Wirtschaftsbetrieb wäre, dann wäre es sinnlos, z.B. nach günstigen Tarifen für gemeinnützige Veranstalter zu fragen. Bei Aldi kosten die Würstchen ja auch für jeden dasselbe, egal ob ich damit Mordsprofit mache oder ob ich die kostenlos an Witwen und Waisen verteile...

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#4

Zum GEMA-Monopol

in GEMA-freie Programme/Konzerte 23.07.2009 10:07
von Myrrdin • 3 Beiträge

Die GEMA hat natürlich kein Monopol. Ein Monopol im rechtlichen Sinne wäre tatsächlich eine komplette, von Behörden oder Gesetz bestimmte Alleinstellung. So was gibt es in Deutschland meines Wissens überhaupt nicht mehr. Früher gab es einmal das Streichholz-Monopol. Nur die "Deutsche Zündwaren-Monopolgesellschaft" durfte in Deutschland Streichhölzer vertreiben. Dafür wurde ein extra Gesetz erlassen, in dem das festgelegt war.

Man kann im Zusammenhang mit der GEMA also nicht von einem Monopol sondern höchstens von einer Monopolstellung reden. Das die GEMA in ihrem Arbeitsbereich so eine Monopolstellung inne hat, ist -rein rechtlich gesehen- auch nicht durch ein Gesetz oder eine Verordnung verursacht. Jeder kann ja eine Verwertungsgesellschaft gründen und sich die Erlaubnis des dafür zuständigen Deutschen Patentamtes einholen. (Wenn er sie dann kriegt - siehe meinen Beitrag weiter oben).

Trotzdem sollte die GEMA, wie jeder andere, der eine Monopolstellung in einem beliebigen Markt einnimmt, entsprechend überwacht und ggf. reguliert werden. Für solche Fälle wurde das Kartellamt geschaffen und gesetzlich mit den entsprechenden Rechten versehen. Meiner Ansicht nach wäre das Kartellamt auch dafür zuständig, da kann ich mich aber täuschen.

Also, um die Frage zusammenfassend nochmals kurz zu beantworten: Es gibt kein GEMA-Monopol, die GEMA hat auch kein staatliches Monopol. Ein Vorgehen wie im Falle BMI/ASCAP in USA wäre -zumindest theoretisch- auch in Deutschland jederzeit möglich.

Gruß
Myrrdin


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#5

Zum GEMA-Monopol

in GEMA-freie Programme/Konzerte 23.07.2009 16:59
von evergreen • 530 Beiträge

hierzu von heise.de aus dem jahre 2001 folgendes Zitat:

Die wichtigste deutsche Verwertungsgesellschaft ist die GEMA, die "Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte." Ihre Stellung erhielt sie durch staatliche Verleihung nach § 22 BGB, am 28. September 1933, erteilt an den Rechtsvorläufer STAGMA ("Staatlich genehmigte Gesellschaft zur Verwertung musikalischer Urheberrechte"). Theoretisch ist das Monopol der GEMA als Verwertungsgesellschaft für musikalische Urheberrechte nicht festgeschrieben, das für die Genehmigung zuständige deutsche Patentamt untersagte jedoch bisher alle Anträge auf Gründung einer GEMA-Konkurrenz.

Also muss es in der Vergangenheit doch Anträge gegeben haben. Ich erinnere mich, dass jemand im Petitionsforum auf eine Gesellschaft hinwies, die aber nicht mehr erreichbar war.

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