DISKUSSIONSFORUM ZU GEMA-PROBLEMEN UND ZUR GEMA-PETITION ALS ÜBERGANGSLÖSUNG ZUM GESSCHLOSSENEN FORUM BEI E-Petitionen Das Forum wird zum 12.07.10 geschlossen, wir haben die Kosten bisher übernommen. Die Moderation hat sich in den letzten Wochen auf wenige bis eine Person beschränkt, deswegen werden wir dieses Forum auslaufen lassen.
#1

Baden-Württemberg

in Bundestagswahl 27.9.2009 <-zu den Bundesländern hier klicken! 14.07.2009 20:45
von Kuehnel • 100 Beiträge

Kai Kühnel - TollhausDachau e.V.

zuletzt bearbeitet 14.07.2009 20:46 | nach oben springen


#3

Stefan Urbat (Piratenpartei) Stuttgart Baden-Württemberg

in Bundestagswahl 27.9.2009 <-zu den Bundesländern hier klicken! 28.08.2009 17:33
von Kuehnel • 100 Beiträge

Das ist angesichts der hohen Zahl von Mitzeichnern offensichtlich, wir PIRATEN sind generell ebenfalls sehr GEMA-kritisch.

Zu 1)
Hier besteht dringender Handlungsbedarf: während einige wenige Künstler von dem kommerziellen Modell der GEMA profitieren, geht die Mehrheit der kleineren Künstler dabei leer aus oder zahlt sogar drauf.

Hinzu kommt, dass der Verdacht sich immer mehr erhärtet, dass die GEMA sich hauptsächlich selbst auf Kosten der Künstler bereichert: indem willkürliche Sätze und Hebel festgelegt werden, können die ihre Einnahmen praktisch nach Belieben selbst steuern.

Außerdem passt dieses Abgabenmodell nicht mehr in die heutige Zeit: da Künstler heute hauptsächlich von Live-Auftritten leben, vielfach selbst Creative Commons Lizenzen verwenden, um bekannter zu werden und neue, darauf basierende Modelle wie Jamendo ( http://www.jamendo.com ) im Kommen sind, ist eine völlige Abschaffung der GEMA möglicherweise der beste Weg.

Auch eine Kulturflatrate wäre denkbar, bei der man nach Popularität von Hitparaden oder dergleichen die Mittel an Künstler verteilen könnte oder der Ausbau der Künstlersozialkasse, die mehr Künstlern ermöglichen würde, ohne Existenzangst ihren künstlerischen Neigungen nachzugehen.

Zu 2)
Ich bin kein Verfassungsrechtler, aber es erscheint mir möglich, dass hier verfassungswidrige Eingriffe in die Berufsfreiheit (z.B. bei Künstlern, die eine Creative Commons Lizenz verwenden und dennoch teils Abgaben der GEMA zahlen müssen) und das allgemeine Persönlichkeitsrecht vorliegen, indem die Entfaltung desselben durch finanzielle Auflagen eingeschränkt wird.

Monopole sind überhaupt eine schlechte Sache und nur in wohl begründeten Ausnahmefällen zulässig. Dieses der GEMA kann in der heutigen Zeit meines Erachtens keine solche Ausnahmestellung begründen.

Mit freundlichen Grüßen,
Stefan Urbat


eingestellt von Kai Kühnel erarbeitet von DINO

zuletzt bearbeitet 28.08.2009 17:39 | nach oben springen

#4

Michael Conz (FDP) Stuttgart Baden-Württemberg

in Bundestagswahl 27.9.2009 <-zu den Bundesländern hier klicken! 28.08.2009 17:35
von Kuehnel • 100 Beiträge

1) Die GEMA muß reformiert werden. Nach den Entwicklungen auf dem Musikmarkt muß man sich sogar Fragen in wie fern die GEMA durch ein komplett anderers System abgelöst werden kann.
Die GEMA als reines Gewinnsicherungssystem für die großen Player im Musikmarkt und ihre Künstler ist so nicht akzeptabel.

2) Zur Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz kann ich nichts sagen, dazu reicht mein juristisches Wissen leider nicht aus.
Wettbewerb in diesem Bereich wäre aber sicher von Vorteil für Künstler und Konsumenten.


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zuletzt bearbeitet 28.08.2009 17:39 | nach oben springen

#5

Karin Maag (CDU) Stuttgart Baden-Württemberg

in Bundestagswahl 27.9.2009 <-zu den Bundesländern hier klicken! 28.08.2009 17:37
von Kuehnel • 100 Beiträge

Kultur und insbesondere Musik ist aus unser aller Leben kaum hinweg zu denken und wir wollen sie auch nicht missen.
Dazu ist es meiner Ansicht nach notwendig, dass die Künstler einen angemessenen Lohn erhalten. Die Gema leistet dies bisher weitgehend gut. Ich denke, dass die Gema erhalten bleiben muss und es dem Urheberrechtsschutz zuträglich ist, wenn die Gema der zentrale Ansprechpartner für den Schutz des kulturellen Urheberrechts ist. Daher halte ich die Einzelstellung der Gema für notwendig.
Fragen, wie die Gema weiterentwickelt werden kann, sollte man sich aber
nicht verschließen, da auch dieses System bestimmt nicht frei von Schwächen
ist.

Mit freundlichen Grüßen

Karin Maag


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zuletzt bearbeitet 28.08.2009 17:39 | nach oben springen

#6

Ute Kumpf (SPD) Stuttgart Baden-Württemberg

in Bundestagswahl 27.9.2009 <-zu den Bundesländern hier klicken! 28.08.2009 17:38
von Kuehnel • 100 Beiträge

Lassen Sie mich zunächst darauf hinweisen, dass sich der Deutsche Bundestag schon seit längerer Zeit mit dieser Thematik beschäftigt. Im Abschlussbericht der Enquete-Kommission "Kultur in Deutschland" wurden zahlreiche Handlungsempfehlungen zur Verbesserung der kollektiven Wahrnehmung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten durch Verwertungsgesellschaften wie die GEMA unterbreitet (der Abschlussbericht mit der Bundestagsdrucksache 16/ 7000 ist unter http://www.bundestag.de abrufbar).

In den Handlungsempfehlungen werden unter anderem folgende Problematiken angesprochen:

Transparenz im Hinblick auf Tarife und Tarifaufstellung sowie hinsichtlich der Verteilungsmechanismen und dabei insbesondere der Abführungen für kulturelle und soziale Zwecke;

Regelmäßige Prüfung der Verwaltungskosten durch die Aufsichtsbehörde;

Demokratische Teilhabestrukturen;

Berücksichtigung gemeinnütziger Ziele bei der Abrechnung.


Ganz aktuell findet im Bundesministerium der Justiz ein sehr umfangreicher Prozess zur Aufarbeitung dieser Handlungsempfehlungen statt, um daraus mögliche Initiativen für Gesetzesänderungen abzuleiten. Die SPD-Bundestagsfraktion begleitet diesen Prozess und wird sich in der nächsten Legislaturperiode für notwendige Korrekturen einsetzen.

Mit freundlichen Grüßen
Ute Kumpf


eingestellt von Kai Kühnel erarbeitet von DINO

zuletzt bearbeitet 28.08.2009 17:40 | nach oben springen

#7

Stefan Kaufmann (CDU) Stuttgart Baden-Württemberg

in Bundestagswahl 27.9.2009 <-zu den Bundesländern hier klicken! 28.08.2009 17:54
von Kuehnel • 100 Beiträge

1.) Auf der Petitionsseite des Deutschen Bundestages konnte bis zum 17.07.09 dafür unterzeichnet werden, dass der Deutsche Bundestag die Tätigkeit der GEMA auf ihre Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz, Vereinsgesetz und dem Urheberrecht überprüfen möge. Des Weiteren wird gefordert, dass es eine grundlegende Reformierung der GEMA hinsichtlich ihrer Berechnungsgrundlage ("Raumgröße, Höhe des Eintrittgeldes und GEMA-Pflicht für die gesamte Veranstaltung ab einem GEMA-pflichtigen Musikstück") und der Tantiemenberechnung für GEMA-Mitglieder gibt sowie mehr Transparenz bei der Vergabe der Gelder hergestellt wird. Mit dieser Petition werden viele der Kritikpunkte an der GEMA aufgegriffen; sie ist daher auf einem guten Weg! 106575 Bürger haben die Petition bis zum 17.07.09 unterschrieben, doppelt so viele wie benötigt, damit sich der Deutschen Bundestag mit dieser Petition auseinandersetzt. Es freut mich persönlich sehr, dass die eingereichte Petition in der parlamentarischen Prüfung ist.
Die inhaltliche Problematik hierbei ist nun aber nicht die GEMA als Institution an sich, sondern die funktionale Ausgestaltung ihrer Rahmenbedingungen. Es sollte auch weiterhin eine Institution geben, welche sich für den Schutz des Urheberrechts in der Musik und Kunst einsetzt. Mit der Abschaffung der GEMA würde man den Künstlern und Musikern mehr schaden als helfen. Allerdings sind die Rahmenbedingungen in denen sich die GEMA-Veträge/Formulare bewegen, einer grundlegenden Umgestaltung unterworfen. Die Anteile der Einnahmen der GEMA fließen alle in einen gemeinsamen Pool; dieser wird mit einem sehr komplizierten Verrechnungsverfahren an alle Künstler verteilt. Hierbei ist nicht ersichtlich, welcher Künstler welchen Geldbetrag zugeteilt bekommt. Hier sehe ich eine klare Benachteiligung der einzelnen Künstler. Somit steht außer Frage, dass hieran etwas geändert werden muss. Mit der eingereichten Petition hat man jedenfalls einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung gemacht.

2.) Monopole bzw. Monopolstellungen verstoßen an sich nicht gegen das Grundgesetz. Die Mitgliedschaft in der GEMA ist zudem notwendigerweise freiwillig. Da das Urheberrecht zunächst ausschließlich dem Urheber vorbehalten ist und die Wahrnehmung desselben nur von diesem an eine andere natürliche oder juristische Person übertragen werden kann. Es ist also jedem Urheber selbst überlassen, seine Rechte selbst wahrzunehmen oder diese an die GEMA zu übertragen.

Viele Grüsse
Ihr Stefan Kaufmann


Kai Kühnel

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