DISKUSSIONSFORUM ZU GEMA-PROBLEMEN UND ZUR GEMA-PETITION ALS ÜBERGANGSLÖSUNG ZUM GESSCHLOSSENEN FORUM BEI E-Petitionen Das Forum wird zum 12.07.10 geschlossen, wir haben die Kosten bisher übernommen. Die Moderation hat sich in den letzten Wochen auf wenige bis eine Person beschränkt, deswegen werden wir dieses Forum auslaufen lassen.
#1

Bayern

in Bundestagswahl 27.9.2009 <-zu den Bundesländern hier klicken! 14.07.2009 20:25
von Kuehnel • 100 Beiträge

Kai Kühnel - TollhausDachau e.V.

zuletzt bearbeitet 14.07.2009 20:46 | nach oben springen

#2

RE: Die Wahlkreise in Bayern

in Bundestagswahl 27.9.2009 <-zu den Bundesländern hier klicken! 14.07.2009 20:30
von Kuehnel • 100 Beiträge

Wahlkreis 216 Dachau Fürstenfeldbruck:

CSU : Gerda Hasselfeldt / angefragt - Antwort unten eingestellt
SPD : Peter Falk / angefragt - Antwort zugesagt
FDP : Daniela Seidl / angefragt - Antwort unten eingestellt
Linke : Fridolin Brandt / angefragt - keine Antwort
Grüne : Beate Walter-Rosenheimer / angefragt - Antwort zugesagt
ÖDP : Adrian Heim / angefragt - Antwort unten eingestellt


Kai Kühnel - TollhausDachau e.V.

zuletzt bearbeitet 28.08.2009 16:42 | nach oben springen

#3

Adrian Heim ÖDP Wahlkreis DAH/FFB

in Bundestagswahl 27.9.2009 <-zu den Bundesländern hier klicken! 29.07.2009 07:22
von Kuehnel • 100 Beiträge

1. Sind Sie der Meinung, dass zur allgemeinen Erhaltung der Kultur in Deutschland die GEMA reformiert werden muss?
Es gibt sicherlich Kulturbereiche, die nicht von den Mißständen bei der GEMA betroffen sind. Die Frage ist daher etwas zu allgemein formuliert.

Wenn es um Musik geht, unterstütze ich jede Initiative, die die Live-Aufführung von Musikstücken erleichtert. Egal, ob ein Künstler ein eigenes oder ein fremdes Stück zur Aufführung bringt, hier steht für mich die Eigenleistung des Künstlers im Vordergrund. Solche Aufführungen dürfen nicht durch überteuerte Urheberrechtskosten erschwert oder gar unmöglich gemacht werden. Eigene Werke sollte jeder Künstler ohne Einmischung der GEMA aufführen dürfen.

Persönlich habe ich die Erfahrung machen müssen, dass in der Kinder- und Jugendarbeit die Auswahl von Kindermusicals nicht alleine aufgrund der Eignung der Stücke für die jeweiligen Kinder gemacht wurde, sondern auch die Kosten für die Aufführungsrechte ein wesentliches Kritierum waren. Ein Beispiel, an dem ich klaren Reformbedarf sehe.

Bei der technischen Wiedergabe von Musik von CDs oder aus dem Internet sehe ich die Lage etwas anders. Hier sollten die Rechteinhaber entsprechend honoriert werden. Aber auch hier gilt, dass die Veranstalter nicht unnötig schickaniert und kriminalisiert werden dürfen.

Zusammenfassend bin ich daher auch der Meinung, dass die GEMA reformiert werden muss.

2. Ist die Monopolstellung eines einzelnen Vereins, zur Wahrung des Urheberrechts, mit unserem Grundgesetz vereinbar?

Das kann ich leider nicht beurteilen, ich bin kein Jurist.

Generell könnte ich mir vorstellen, dass eine solche Monopolstellung mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Wie immer, wenn es Monopole gibt, muss es aber dann eine strenge Kontrolle gegen Mißbrauch geben, z.B. durch das Kartellamt. Diese Kontrolle wird momentan offensichtlich nicht hinreichend ausgeübt.

Ein Vergleichsbeispiel dazu aus anderen Bereich: Das Bundeskartellamt hat in den letzten Jahren bei den Gasversorgern mehrfach überlange Vertragslaufzeiten untersagt, um den Wettbewerb zu fördern. 6 Jahre Mindestvertragslaufzeit zwischen Künstler und GEMA halte ich für einen vergleichbaren Fall, der unbedingt untersagt gehört.

Die Frage muss daher nicht lauten, ob die GEMA mit dem Grundgesetz vereinbar ist, sondern wie die Vergütung von Urheberrechten in Zukunft gerechter und sinnvoller gestaltet werden kann.

Adrian Heim


eingestellt von Kai Kühnel

zuletzt bearbeitet 28.08.2009 16:43 | nach oben springen

#4

Gerda Hasselfeldt, MdB Wahlkreis DAH/FFB

in Bundestagswahl 27.9.2009 <-zu den Bundesländern hier klicken! 28.08.2009 16:20
von Kuehnel • 100 Beiträge

1.) Sind Sie der Meinung, dass zur allgemeinen Erhaltung der Kultur in Deutschland die GEMA reformiert werden muss?

Die Kritik an der GEMA, bzw. an Verwertungsgesellschaften allgemein ist bekannt. Die Enquete-Kommission des Deutschen Bundestages zum Thema "Kultur in Deutschland" hat sich intensiv mit diesem Thema auseinandergesetzt und Handlungsempfehlungen zu den Verwertungsgesellschaften ausgesprochen. Die CDU/CSU-Fraktion stimmte dabei den Handlungsempfehlungen zu.

Die Enquete-Kommission empfiehlt dem Deutschen Bundestag und der Bundesregierung in erster Linie, das System der kollektiven Rechtewahrnehmung durch Verwertungsgesellschaften aufrecht zu erhalten und zu verteidigen, da sie ein wichtiges Element zur Sicherung der kulturellen Vielfalt sind. Sie sieht aber auch die Notwendigkeit einer Verbesserung der Transparenz der Arbeit der GEMA und empfiehlt beispielsweise, Inhalt und Durchführung der Gegenseitigkeitsverträge der allgemeinen Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Zudem wird dem Bundestag und der Bundesregierung empfohlen, die Aufsicht über die Verwertungsgesellschaften deutlich zu stärken.

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion sieht darüber hinaus Regelungsbedarf bei den Tarifen für die Musikschaffenden und kleinen Konzertveranstalter.

Die GEMA hat sich mit den Empfehlungen der Enquete-Kommission auseinandergesetzt. Auch sie erkennt einen erheblichen Handlungsbedarf. Mit Blick auf die Petition erklärte die GEMA in einer Pressemitteilung, dass sich deren Kernforderung - die Neuausrichtung der GEMA - im Wesentlichen mit der neuen Unternehmensstrategie von Dr. Harald Heker decke. Sie kündigte eine Reihe von Maßnahmen zur Umsetzung der Empfehlungen der Enquete-Kommission an. Zudem verwies sie auf bereits durchgeführte Maßnahmen, wie die Einführung von Spezialtarifen und Sondernachlässen, die insbesondere dazu dienten, den Bedürfnissen von Kleinveranstaltern von Konzerten nachzukommen.

2.) Ist die Monopolstellung eines einzelnen Vereins, zur Wahrung des Urheberrechts, mit unserem Grundgesetz vereinbar?
Aufgabe von Verwertungsgesellschaften ist es, Aufführungserlaubnisse zu erteilen, Vergütungen einzuziehen und diese nach einem bestimmten Verteilungsschlüssel an die Rechteinhaber auszuschütten. Dabei nimmt die GEMA lediglich eine Quasimonopolstellung ein: Zwar ist ein Wettbewerb auf dem Gebiet der Rechteverwertung möglich, allerdings ist er durch die reale Marktlage kaum zu verwirklichen.

Ein Schutz des Wettbewerbs an sich durch das Grundgesetz, besteht nicht. Der Wettbewerb ist kein Schutzrecht im Sinne des Art. 3 GG. Er wird lediglich durch einfachgesetzliche Regelungen im UWG und GWB geschützt. Adressat beim Schutz der Wettbewerbsfreiheit, die der allgemeinen Handlungsfreiheit entnommen wird, ist nur der Unternehmer. Ihm soll es möglich sein, seine unternehmerische Dispositionsfreiheit im Wettbewerb mit anderen Unternehmen ohne staatliche Eingriffe - wie Behinderungen oder Wettbewerbsverzerrungen - auszuüben.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre

Gerda Hasselfeldt, MdB


eingestellt von Kai Kühnel

zuletzt bearbeitet 28.08.2009 16:40 | nach oben springen

#5

Daniela Seidl FDP Wahlkreis DAH/FFB

in Bundestagswahl 27.9.2009 <-zu den Bundesländern hier klicken! 28.08.2009 16:39
von Kuehnel • 100 Beiträge


1) Sind Sie der Meinung, dass zur allgemeinen Erhaltung der Kultur in Deutschland die GEMA reformiert werden muss?
2) Ist die Monopolstellung eines einzelnen Vereins, zur Wahrung der Urheber-rechte, mit unserem Grundgesetz vereinbar?

Die FDP bekennt sich zur kollektiven Wahrnehmung von Urheber- und Leistungsschutzrechten durch Verwertungsgesellschaften mit effizienten und transparenten Strukturen. Vor allem in Bezug auf Online-Nutzungen muss die grenzüberschreitende Lizenzierung durch Verwertungsgesellschaften erleichtert und eine Fragmentierung der Repertoires verhindert werden. Das System der Verwertungsgesellschaften hat sich bewährt. Ich setze mich für die Schaffung eines europäischen Wahrnehmungsrechts als Grundlage für die Förderung des Wettbewerbs unter den europäischen Verwertungsgesellschaften unter einheitlichen Rahmenbedingungen ein.

Das Urheberrecht gewährt Autoren, Filmregisseuren, Komponisten usw. an ihren Werken ein zeitlich befristetes Exklusivrecht. Damit hat allein der Urheber die Befugnis, darüber zu entscheiden, ob und zu welchen Bedingungen sein Werk genutzt werden soll. Man kann hier auch von einem gesetzlich gewährten Monopol sprechen. Die Rechtfertigung für dieses Monopol liegt v. a. darin, dass der Urheber und seine Erben in der Lage sein sollen, für einen bestimmten Zeitraum das Werk wirtschaftlich auszuwerten. Dieser Ansatz ist richtig, und ein starkes Urheberrecht wird gerade im digitalen Umfeld immer wichtiger. Ich setze mich deshalb dafür ein, dass der Urheberrechtsschutz weiter verbessert wird.

Die Nutzung von Musik (durch Sendung, Aufführung, in Gaststätten usw.) ist eine Massennutzung. Eine individuelle Lizenzierung durch einzelne Urheber ist hier deshalb weder für die Musiknutzer noch für die Urheber praktikabel. Im Musikbereich haben die Urheber und Musikverlage deshalb sehr früh (vor über hundert Jahren) damit begonnen, ihre Rechte in eine Verwertungsgesellschaft (GEMA) einzubringen, die diese Rechte für die Urheber wahrnimmt. Es werden in der Verwertungsgesellschaft also eine Vielzahl von Monopolrechten zusammengefasst. Da all diese Rechte bei der Verwertungsgesellschaft liegen, hat dieses Monopol dann die Verwertungsgesellschaft. Das liegt zunächst in der Natur des Urheberrechts. Aus diesem Grund ist das Monopol der Verwertungsgesellschaften mit dem Grundgesetz vereinbar. Allerdings birgt auch dieses Monopol die Gefahr von Fehlentwicklungen und Missbrauch. Deshalb hat der Gesetzgeber die Verwertungsgesellschaften unter eine besondere staatliche Aufsicht gestellt und den Verwertungsgesellschaften bestimmte Pflichten auferlegt.

Ich stehe für eine Überprüfung dieses Rechtsrahmens, um die Transparenz sowohl gegenüber den Mitgliedern der Verwertungsgesellschaften als auch gegenüber den Nutzern weiter zu verbessern, soweit dies erforderlich ist. Die FDP hält es für erstrebenswert, den Wettbewerb zwischen den Verwertungsgesellschaften zu för-dern. Das kann jedoch nur auf europäischer Ebene gelingen und die bisherigen Versuche für mehr Wettbewerb zeigen, dass dies ein höchst schwieriges Unterfan-gen ist - eben weil es im Kern immer um Monopolrechte geht. Ich bin deshalb für die Schaffung eines europäischen Wahrnehmungsrechts als Grundlage für die Förderung des Wettbewerbs unter den europäischen Verwertungsgesellschaften unter einheitlichen Rahmenbedingungen ein.

Die GEMA ist gegenwärtig in besonderem Maße in der Kritik. Ob und inwieweit diese Kritik gerechtfertigt ist, ist jedoch zunächst keine politische Frage. Das Urheberrecht ist im Umbruch und daraus ergibt sich auch für die GEMA ein fortlaufender Reformbedarf. Der Reformdruck wird auch hier in den kommenden Jahren sicher zunehmen. Die FDP hat den Eindruck, dass der Vorstand der GEMA diesen Reformbedarf erkannt hat und darauf reagiert. Ob es der GEMA gelingt, sich die Strukturen zu geben, die für eine moderne, transparente und effiziente Rechtewahrnehmung erforderlich sind, ist abzuwarten. Ebenso wichtig wie Reformen ist zudem, dass die GEMA ihre Arbeit besser als bisher erklärt. Vielen ist nicht bekannt, was die GEMA macht und für wen sie tätig ist. Auch diese Not-wendigkeit scheint die GEMA inzwischen erkannt zu haben. Ein unmittelbarer Handlungsbedarf für die Politik besteht hier zunächst nicht. Allerdings müssen wir, wie bereits erwähnt, prüfen, auf welche Weise der rechtliche Rahmen für die Tätigkeiten der Verwertungsgesellschaften angepasst werden muss, um die Reformbemühungen zu fördern.

Daniela Seidl


eingestellt von Kai Kühnel

zuletzt bearbeitet 28.08.2009 16:40 | nach oben springen


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