DISKUSSIONSFORUM ZU GEMA-PROBLEMEN UND ZUR GEMA-PETITION ALS ÜBERGANGSLÖSUNG ZUM GESSCHLOSSENEN FORUM BEI E-Petitionen Das Forum wird zum 12.07.10 geschlossen, wir haben die Kosten bisher übernommen. Die Moderation hat sich in den letzten Wochen auf wenige bis eine Person beschränkt, deswegen werden wir dieses Forum auslaufen lassen.

#1

Forum Kernforderungen

in Die GEMA-Petition 12.07.2009 14:43
von Kuehnel • 100 Beiträge

In diesem Forum soll nur zu den Kernforderungen der Petitionen diskutiert werden

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#2

RE: Forum Kernforderungen

in Die GEMA-Petition 16.07.2009 13:26
von evergreen • 530 Beiträge

Ich beginne hier mal:
1. Die GEMA Vermutung abschaffen
2. entweder Unterscheidung von kommerziellen und nichtkommerziellen Konzertveranstaltern,
aber diese kann entfallen, wenn ein prozentueller Satz an GEMA Gebühren auf die Einnahmen berechnet wird.
3. Keine Unterscheidung E und U Musik.

4. Aufhebung der 'Klassengesellschaft' innerhalb der GEMA
5. Ausschüttung für jedes Konzert unabhängig ob in einer oder mehreren Bezirksdirektionsgebieten gespielt wird.

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#3

RE: Forum Kernforderungen

in Die GEMA-Petition 16.07.2009 17:15
von evergreen • 530 Beiträge

Ich finde das Beispiel des Texters Fritz Löhner Beda gut geeignet, die GEMA mit solchen Schicksalen zu konfrontieren und Aufklärung zu verlangen, wie man damit umgeht bzw. umgehen möchte. Ich finde die Anregungen von Ulf Radloff gut und richtig, aber dazu kann sich die GEMA selbst Gedanken machen und auch UMSETZEN.
Also auch Umsetzung einfordern.
Schließlich stehen wir nicht auf der GEMA Payroll und haben keine Beraterverträge.

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#4

RE: Forum Kernforderungen

in Die GEMA-Petition 16.07.2009 17:23
von evergreen • 530 Beiträge

und noch was. Der/die Urheber/in sollte selbst entscheiden können, welche Werke GEMApflichtig werden sollen und über welche Werke sie selbst verfügen möchten.
Derzeit ist das nach der Satzung nicht möglich.

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#5

RE: Forum Kernforderungen

in Die GEMA-Petition 17.07.2009 10:04
von evergreen • 530 Beiträge

Ich habe mir die Satzung der GEMA durchgelesen, aber damit müssten sich mal Juristen beschäftigen. Da habe ich einige Fragezeichen. Daher hier nur folgende Punkte:
Par. 3.2 Der Aufsichtsrat ist verpflichtet, beim Abschluss des Berechtigungsvertrages mit Angehörigen und Verlagsfirmen der Mitgliedsstaaten der EU zuzustimmen, dass der Berechtigte seine Nutzungsrechte nur teilweise der GEMA überträgt. Die Rechtsübertragung kann sich jedoch nur auf Nutzungsarten von Rechten an allen Werken des Berechtigten, nicht auf die Rechte an einzelnen seiner Werke beziehen.
Hier wird mein unjuristisches Köpfchen schon wieder um den Verstand gebracht. m.E. widerspricht der 2. Satz dem 1. und den Gepflogenheiten der GEMA, der sich der Berechtigte ja mit Kopf und Haar verschreiben muss. Oder möchte man sich hier den Anschein von EU Konfomität geben?
Par. 10.4 Durch Ausschluß, der erfolgen kann, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ein solcher Grund liegt vor, wenn das Mitglied vorsätzlich oder grob fahrlässig gegen die Satzung, den Verteilungsplan, den Berechtigungsvertrag, das Vereinsinteresse oder das Urheberrecht verstoßen hat.
Par. 10.5 .... Für Anträge an die Mitgliederversammlung sind mind. 10 Unterschriften von ordentlichen Mitgliedern und/oder Delegierten (Par.12 Ziff.4) erforderlich .......
Par. 13.3 Der Aufsichtsrat hat gegenüber dem Vorstand ein Weisungsrecht. Er bestimmt im Rahmen der Gesschäftsordnung, welche Geschäftsvorälle zustimmungsbedürftig sind....
Par. 13.4 ... Der Aufsichtsrat kann Beschlüsse der Ausschüsse und Kommissionen aufgeben. Er entscheidet in letzter Instanz. ..

Hier kann kein Meinungsprozess/Reform in Gang gesetzt werden durch die erschwerte Zugangsbedingungen der Mehrheit und die Befugnisse des Aufsichtsrates. Die Verteilungspläne etc. sind in der Satzung verankert, die der Berechtigte anerkennen muss. Wenn jemand tatsächlich unliebsame Forderungen stellt, die sich dagegen richten, könnte man den mit Par. 10.4 den 'mundtot' machen und ausschliessen. So ist eine Veränderung der bestehenden Verhältnisse von innen nicht möglich. Auch die Mitglieder der GEMA dürften bei dieser Konstruktion hin- und hergerissen sein.

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#6

RE: Forum Kernforderungen

in Die GEMA-Petition 17.07.2009 13:22
von evergreen • 530 Beiträge

In dem Petitionsforum wurde auch angesprochen und kritisiert:
1 GEMA Titel oder 1 GEMA Musiker reichen, um ALLES in Sippenhaft der GEMA zu nehmen.

Ebenso bei gemischten Vorstellungen die aus Wort und Musik bestehen. Hierzu wurde berichtet, dass in anderen Ländern (ich glaube Österreich oder Schweiz) ermittelt wird, welchen Anteil die Musik ausmacht und nur dieser Anteil wird berechnet.

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#7

RE: Forum Kernforderungen

in Die GEMA-Petition 17.07.2009 13:58
von evergreen • 530 Beiträge

Worauf basiert eigentlich die Größe eines Veranstaltungsraums als Bemessungsgrundlage? Ich habe hierzu in den GEMA Informationen nichts gefunden.

Zitat: Mit der GEMA wird uns das zu teuer (Beispiel landwirtschaftlicher Betrieb: Die machen eine Party zu Beginn der Erdbeerernte (Leute pflücken selber) und machen Musik. Nach GEMA gehören die Erdbeerfelder zur Fläche, die mit Musik versorgt wird und desgleichen die Weide, wo die Ziegen und Schafe sind (ist ein kleiner Zoo dabei). Kostenpunkt: 2800

Ebenso, dass 'von Wand zu Wand' gerechnet wird, obwohl gar nicht alle Flächen nutzbar, bzw. einem Publikum zugänglich sind?

Da fasse ich mich als Normalbürgerin an den Kopf und schüttele denselben.

Eine prozentuale Gemaabgabe würde zwar sowohl die Unterscheidung E/U 'erschlagen' als auch solche Beispiele wie oben, besser ist wohl, erstmal alle Punkte zu sammeln.

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#8

RE: Forum Kernforderungen

in Die GEMA-Petition 17.07.2009 17:05
von senges • 33 Beiträge

Hallo,

zunächst vorweg:

Grundlegend sollte bei Formulierung der Kernforderungen ein Jurist hinzugezogen werden (sorry, bin keiner...). Das kostet leider. Ich weiß nicht, wie andere das sehen, aber ich würde hierfür auch eine kleine Spende investieren. Denn: Abgesehen von der Rechtsform der GEMA als Verein gibts deutlich mehr Ösen, an denen Frau Bestle hängen bleiben könnte - was mit Hinsicht auf die gegebenen Möglichkeiten mehr als schade wäre.

Greifen die vorgebrachten Forderungen nicht exakt, weil man bspw. das Grundgesetz nicht damit in Verbindung bringen kann, verpufft die Wirkung (s. auch Prozess Barbara Clear) - Chance vertan. Kann man dagegen z.B. auf Aussagen des BGH aufbauen, hat man einen deutlichen Anknüpfungspunkt:

Siehe: http://www.gema.de/de/der-verein-gema/ge...tsprechung/mai/

-> Entscheidungsgründe, B.2).b).bb)

"Das Vorgehen der Beklagten, das PRO-Verfahren nur durch Verwaltungsentscheidung (durch Anordnung von Vorstand und Aufsichtsrat) einzuführen und nicht auch in der Satzung zu regeln, erscheint allerdings im Hinblick auf die Anforderungen, die sich aus § 7 UrhWG hinsichtlich der Festlegung der Verteilungsgrundlagen ergeben, bedenklich."

-> Entscheidungsgründe, B.2).b).cc)

"(1) Die Vertragspartei, die gemäß § 315 Abs. 1 BGB die Bestimmung zu treffen hat, hat dies nach billigem Ermessen zu tun. Dabei ist nicht nur ein einziges "richtiges" Ergebnis denkbar. Dem Bestimmungsberechtigten steht ein Ermessensspielraum zu; [...]"

Zugegeben, meine Frau ist Rechtspflegerin - deshalb fallen ihr Unstimmigkeiten bzgl. juristischen Formulierungen innerhalb der Petition eher auf. ;)

So. Nun weiter zu den Kernforderungen.


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#9

RE: Forum Kernforderungen

in Die GEMA-Petition 17.07.2009 17:43
von senges • 33 Beiträge

1. GEMA-Vermutung: Wie an anderer Stelle im Forum gesagt, gehe ich damit vollkommen konform - die GEMA-Vermutung muss entkräftet werden.

Das ist zumindest wichtig für diejenigen, die eine Alternative zur GEMA haben möchten. Und zwar eine, die sich finanziell rechnet. Denn es ist mehr als unpraktisch, wenn ein Lizenznehmer (z.B. Filmemacher) eine Lizenz für einen Track bei Jamendo.com erwirbt, und der Lizenznehmer anschließend wieder die Lizenz der GEMA vorweisen muss. Dabei entstehen doch wieder Verwaltungskosten für die GEMA, was irgendwie keinen Sinn macht und den Lizenznehmer als Jamendo-Kunden abschreckt (und damit auch als Abnehmer der Künstler). - Kontakt zu Jamendo gewünscht? Bitte melden.

Wie fängt man die Entkräftung an? So lange die Rechtsprechung wie gehabt entscheidet, tut sich nichts. Gesetze greifen ebenso wenig. Es muss gerichtlich entschieden werden, dass die Vermutung nicht mehr zeitgemäß ist. Dazu bedarf es eines Sachverständigen vor Gericht.

Ich zerbreche mir derzeit den Kopf, wie statistisch ein Wert (eine Anzahl) der Menge nicht-GEMA-lizenzierter Werke bestimmt werden kann. Welcher Wert zu erreichen ist, damit die GEMA-Vermutung nicht mehr haltbar ist, dürfte juristisch kaum zu fassen sein.

Der Bestand verfügbarer GEMA-freier Werke gliedert sich grob gesagt wie folgt (bitte ergänzen/korrigieren):

a) Portale wie Jamendo (welches zugegeben das größte ist)
b) Netlabels (nur GEMA-frei natürlich)
c) Kleinanbieter wie Studios etc.
d) das Angebot spezieller Tonträger mit GEMA-freiem Content
e) (semi)professionelle Musiker/Songschreiber (keine GEMA-Mitglieder)
f) Hobby-Musiker

Das Angebot unter a) und b) ist evtl. noch gut zu klären. Der Rest ist schwierig.

Eine Begründung, die gegen die GEMA-Vermutung spricht, ist die wachsende Anzahl von Hobby-Musikern. Dies erklärt sich einfach daraus, dass zumindest eine akzeptable Vorproduktion mit relativ kleinem Budget aufgenommen werden kann. GEMA-Mitgliedschaft lohnt nicht, aber dem Friseur von nebenan ein paar Tracks zur Berieselung aufnehmen geht.

Das Interesse an der Widerlegung der GEMA-Vermutung ist somit ein vorrangiges Anliegen all derer, die außerhalb der GEMA stehen *und* derjenigen, die als Lizenznehmer in Frage kommen.

Nachteil: Vielen GEMA-Mitgliedern wird's nicht gefallen. Denn: Keine GEMA-Vermutung, keine zwingende Anmeldung bei der GEMA, weniger Kontrolle der Lizenzen. Und die GEMA nimmt weniger ein (Verwaltung) und muss Arbeitsplätze freisetzen.


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#10

RE: Forum Kernforderungen

in Die GEMA-Petition 17.07.2009 17:44
von senges • 33 Beiträge

1. GEMA-Vermutung: Wie an anderer Stelle im Forum gesagt, gehe ich damit vollkommen konform - die GEMA-Vermutung muss entkräftet werden.

Das ist zumindest wichtig für diejenigen, die eine Alternative zur GEMA haben möchten. Und zwar eine, die sich finanziell rechnet. Denn es ist mehr als unpraktisch, wenn ein Lizenznehmer (z.B. Filmemacher) eine Lizenz für einen Track bei Jamendo.com erwirbt, und der Lizenznehmer anschließend wieder die Lizenz der GEMA vorweisen muss. Dabei entstehen doch wieder Verwaltungskosten für die GEMA, was irgendwie keinen Sinn macht und den Lizenznehmer als Jamendo-Kunden abschreckt (und damit auch als Abnehmer der Künstler). - Kontakt zu Jamendo gewünscht? Bitte melden.

Wie fängt man die Entkräftung an? So lange die Rechtsprechung wie gehabt entscheidet, tut sich nichts. Gesetze greifen ebenso wenig. Es muss gerichtlich entschieden werden, dass die Vermutung nicht mehr zeitgemäß ist. Dazu bedarf es eines Sachverständigen vor Gericht.

Ich zerbreche mir derzeit den Kopf, wie statistisch ein Wert (eine Anzahl) der Menge nicht-GEMA-lizenzierter Werke bestimmt werden kann. Welcher Wert zu erreichen ist, damit die GEMA-Vermutung nicht mehr haltbar ist, dürfte juristisch kaum zu fassen sein.

Der Bestand verfügbarer GEMA-freier Werke gliedert sich grob gesagt wie folgt (bitte ergänzen/korrigieren):

a) Portale wie Jamendo (welches zugegeben das größte ist)
b) Netlabels (nur GEMA-frei natürlich)
c) Kleinanbieter wie Studios etc.
d) das Angebot spezieller Tonträger mit GEMA-freiem Content
e) (semi)professionelle Musiker/Songschreiber (keine GEMA-Mitglieder)
f) Hobby-Musiker

Das Angebot unter a) und b) ist evtl. noch gut zu klären. Der Rest ist schwierig.

Eine Begründung, die gegen die GEMA-Vermutung spricht, ist die wachsende Anzahl von Hobby-Musikern. Dies erklärt sich einfach daraus, dass zumindest eine akzeptable Vorproduktion mit relativ kleinem Budget aufgenommen werden kann. GEMA-Mitgliedschaft lohnt nicht, aber dem Friseur von nebenan ein paar Tracks zur Berieselung aufnehmen geht.

Das Interesse an der Widerlegung der GEMA-Vermutung ist somit ein vorrangiges Anliegen all derer, die außerhalb der GEMA stehen *und* derjenigen, die als Lizenznehmer in Frage kommen.

Nachteil: Vielen GEMA-Mitgliedern wird's nicht gefallen. Denn: Keine GEMA-Vermutung, keine zwingende Anmeldung bei der GEMA, weniger Kontrolle der Lizenzen. Und die GEMA nimmt weniger ein (Verwaltung) und muss Arbeitsplätze freisetzen.


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#11

RE: Forum Kernforderungen

in Die GEMA-Petition 17.07.2009 17:44
von senges • 33 Beiträge

* Sorry, doppelt gepostet, daher gelöscht. *
Steht ja doch noch drin...


zuletzt bearbeitet 17.07.2009 17:49 | nach oben springen

#12

RE: Forum Kernforderungen

in Die GEMA-Petition 17.07.2009 21:05
von senges • 33 Beiträge

"2. entweder Unterscheidung von kommerziellen und nichtkommerziellen Konzertveranstaltern, aber diese kann entfallen, wenn ein prozentueller Satz an GEMA Gebühren auf die Einnahmen berechnet wird."

Auch korrekt.

Schwierig wirds, weil die GEMA als Verein nach "billigem Ermessen" ihre Gebühren festlegen darf. Gleichgültig, *wie* die Satzung aussieht, sie ist von den Mitgliedern verabschiedet. Daher ist Punkt 4) wichtiger - die Aufhebung der "Klassengesellschaft".

Folgende Punkte der Satzung sind daher zu hinterfragen (hier muss man wiederum einen Juristen heranziehen, der klären kann, womit dies ggf. juristisch kollidiert):

2.2.1) 80% des Vereins sind keine Mitglieder nach Vereinsrecht:
Nicht nur, dass angeschlossene Mitglieder (die mehr als vier Fünftel der GEMA stellen) kein direktes Mitspracherecht haben; sie gelten im Sinne des Vereinsrechts auch nicht als Mitglieder. (sic!) Also ist die bei weitem überwiegende Mehrheit kein "echtes" Mitglied.

2.2.2) 95% des Vereins haben kein direktes Mitspracherecht:
Angeschlossene und außerordentliche Mitglieder stellen ca. 95% der Mitglieder. Sie dürfen jedoch nur 34 Delegierte wählen, die der Versammlung der ordentlichen Mitglieder beiwohnen. (Frage: Können die 34 Personen Anträge einbringen oder sich sonst äußern? Soweit mir bekannt - Quelle ist mir leider entfallen - können Anträge nur eingebracht werden, wenn mind. 10 *ordentliche* Mitglieder unterschrieben haben.)

2.2.3) Nicht proportionale Besetzung des Aufsichtsrats:
Er setzt sich immer (nach Satzung) aus 6 Komponisten, 4 Textern und 5 Verlegern zusammen. Der Anteil der Verleger an der Mitgliederzahl lag 2004 bei 7%. Im Aufsichtsrat sind 33% Verleger.

Die Angaben oben habe ich (gerundet) aus dem Buch von Lothar Scholz ("GEMA, GVL & KSK").

Meines Erachtens sind hier in erster Linie die Kontrollorgane der GEMA gefordert zu prüfen, ob und in welchem Maße es eingefordert werden kann, demokratischere Grundlagen einzufordern - entgegen der Satzung. Denn eine Selbstkontrolle und Änderung per Mitbestimmung ist aufgrund hoher Aufnahmebeschränkungen nicht bzw. nur in extrem zeitverzögertem Rahmen möglich:

2.3.1) Außerordentliche Mitglieder können erst nach mindestens fünf Jahren ordentliches Mitglied werden.

2.3.2) Die finanzielle Schranke des Einkommens durch Tantiemen liegt verhältnismäßig hoch, bedingt daher eine weitere Verzögerung bzw. eine Einschränkung der Reformwahrscheinlichkeit von innen.

2.3.3) Die finanzielle Schranke muss in fünf aufeinander folgenden Jahren erreicht werden, d.h. nicht nur der schnelle Wechsel von reformwilligen, angeschlossenen Mitgliedern zu ordentlichen Mitgliedern ist unwahrscheinlich und wird frühestens mit erheblicher Zeitverzögerung von mehr als 5 Jahren erzielt. Eine von momentan angeschlossenen Mitgliedern gewünschte Änderung der Satzung von innen ist daher nur unter unverhältnismäßigen Bedingungen innerhalb eines nicht akzeptablen Zeitraums möglich.

2.3.4) Aus 2.3.1) - 2.3.3) folgt, dass eine umfassende Änderung der Satzung von innen nicht möglich ist bzw. nur von 5% der Mitglieder erzielt werden kann.

Ein Jurist könnte anhand dieser und anderer Ansätze vielleicht feststellen, ob die GEMA den Anforderungen der Aufsichtsbehörden entspricht (Appell ans Grundgesetz dürfte da zwecklos sein).

Die Aufsichtsbehörden sind (beide Ausschnitte zu lesen auf der GEMA-Site):


http://www.gema.de/about/impressum/
(siehe "Aufsichtsbehörden")

"Die GEMA ist eine Verwertungsgesellschaft. Sie hat die Rechtsform eines wirtschaftlichen Vereins gem. § 22 BGB und steht unter der Vereinsaufsicht der Senatsverwaltung für Justiz, Berlin. Ihre Arbeit unterliegt ferner gem. § 18 UrhWG der Aufsicht und Kontrolle durch das Deutsche Patent- und Markenamt und das Bundeskartellamt.


http://www.gema.de/de/presse/publikation...llschaften2003/
(Absatz 2.2)

"Neben der Aufsicht durch das Bundeskartellamt unterliegen Verwertungsgesellschaften in Deutschland zusätzlich einer konkurrierenden, parallelen Aufsicht durch das Deutsche Patent- und Markenamt (§ 18 UrhWG). Ergänzt wird die nationale deutsche Kartellaufsicht durch das Europäische Wettbewerbsrecht (Art. 81, 82 EGV) (vgl. u. a. Kurt Stockmann, Die Verwertungsgesellschaften und das nationale und europäische Kartellrecht, in: Jürgen Becker [Hg.], Die Verwertungsgesellschaften im Europäischen Binnenmarkt, 1990, S. 29, 31; Hans-Jürgen Menzel, Die Aufsicht über die GEMA durch das Deutsche Patentamt, 1986, S. 90 ff.; Ernst-Joachim Mestmäcker, Zur Rechtsstellung urheberrechtlicher Verwertungsgesellschaften im Europäischen Wettbewerbsrecht, in: Festschrift für Fritz Rittner zum 70. Geburtstag, 1991, S. 291 f.).

All dies geht über die sonst Monopolunternehmen in der Wirtschaft auferlegten Pflichten und Kontrollen weit hinaus (Ernst-Joachim Mestmäcker, Europäisches Wettbewerbsrecht, 1974, S. 663)."

Letzterer Satz wäre interessant in Hinblick auf die Veränderung, dass es mittlerweile andere Lizenz und Verwertungssysteme gibt (CreativeCommons, Lizenz freier Künste). Juristisch würde mich interessieren: Nimmt die GEMA nicht allein durch ihre alleinige Kontrolle der Lizenzen den anderen Systemen den Raum?


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#13

RE: Forum Kernforderungen

in Die GEMA-Petition 17.07.2009 21:10
von senges • 33 Beiträge

Noch was zur juristischen Beratung: Bekannte (spezialisierte) Anwälte sollte man meiner Einschätzung nach meiden - die wollen es sich garantiert nicht mit ihrem Hauptkunden, der GEMA, verscherzen. Mag sein, dass es den ein oder anderen Einzelkämpfer gibt. Ansonsten lieber jemanden, der sich einen Namen machen möchte.

Aber die Kosten zwingen ja eh schon zu dieser Entscheidung...


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#14

RE: Forum Kernforderungen

in Die GEMA-Petition 21.07.2009 14:08
von evergreen • 530 Beiträge

Das Beispiel mit den Dönerbuden hat ganz deutlich gemacht, wie unzeitgemäß der Verteilerschlüssel der GEMA ist. Der türkische Musiker/Komponist wird nie Geld sehen. Bis in die 70er Jahre mag es ja noch Sinn gemacht haben, die dort gespielten Titel als Grundlage zu nehmen. Wir wir alle wissen, hat sich seitdem vieles geändert und das Medienangebot ist vielfältiger geworden. Das sollte berücksichtigt werden. Ich weiss, dass es schwer ist, ein von allen als gerecht empfundendenes Verteeilungssystem zu erarbeiten. Aber ein so ungerechtes, wie das Pro System gehört auf den Müll. Ebenso die Geschichte mit den Airplays (zudem ja nur ein kleiner Teil ermittelt werden kann).
Da kann man ebensogut ein Lotto veranstalten. Das wäre doch mal eine Idee ..............

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#15

RE: Forum Kernforderungen

in Die GEMA-Petition 21.07.2009 15:08
von dhl • 18 Beiträge

In Antwort auf:
Worauf basiert eigentlich die Größe eines Veranstaltungsraums als Bemessungsgrundlage? Ich habe hierzu in den GEMA Informationen nichts gefunden.

[...]

Ebenso, dass 'von Wand zu Wand' gerechnet wird, obwohl gar nicht alle Flächen nutzbar, bzw. einem Publikum zugänglich sind?

Da fasse ich mich als Normalbürgerin an den Kopf und schüttele denselben.




Die GEMA konstruiert ihre Tarife halt auf der Basis von leicht kontrollierbaren Größen: Bruttofläche und maximaler Eintrittspreis ergeben ein Maß für den maximal erreichbaren Ertrag. Ich finde das nicht grundsätzlich falsch. Die Roheinnahme als Bemessungsgrundlage hieße, dass man die GEMA in die Bücher schauen lassen müsste. Noch komplizierter wirds bei Nettofläche, durchnittlicher Eintrittspreis etc. Wie soll man das abschätzen? Das Problem ist eher, dass das aktuelle Raster zu grob ist, und dass gerade kleine Veranstalter nicht unbedingt in der Lage sind, angemessene Räume auszuwählen: Man nimmt halt was man hat, und wenn der Raum zu groß ist wirds eben teuer.

Mein Vorschlag wäre: Bruttofläche und Max. Kartenpreis bleiben Bemessungsgrundlage, aber das Raster wird zu Gunsten einer linearen Formel abgeschafft. Eine Abrechnung nacht Bruttoeinnahme kann auf Wunsch beantragt werden (statt jetzt Härtefallnachlassregelung, die nur auf dem Wohlwollen der Sachbearbeiter beruht ...). Die wäre dann im Durchschnitt etwas teurer als die einfache Abrechnung (Bearbeitungsaufwand, GEMA ist mit im Risiko).

Gruss, dhl.

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