DISKUSSIONSFORUM ZU GEMA-PROBLEMEN UND ZUR GEMA-PETITION ALS ÜBERGANGSLÖSUNG ZUM GESSCHLOSSENEN FORUM BEI E-Petitionen Das Forum wird zum 12.07.10 geschlossen, wir haben die Kosten bisher übernommen. Die Moderation hat sich in den letzten Wochen auf wenige bis eine Person beschränkt, deswegen werden wir dieses Forum auslaufen lassen.

#16

RE: Forum Kernforderungen

in Die GEMA-Petition 21.07.2009 16:08
von senges • 33 Beiträge

Zitat von senges
[..] Denn es ist mehr als unpraktisch, wenn ein Lizenznehmer (z.B. Filmemacher) eine Lizenz für einen Track bei Jamendo.com erwirbt, und der Lizenznehmer anschließend wieder die Lizenz der GEMA vorweisen muss. [..]
Nachteil: Vielen GEMA-Mitgliedern wird's nicht gefallen. Denn: Keine GEMA-Vermutung, keine zwingende Anmeldung bei der GEMA, weniger Kontrolle der Lizenzen. Und die GEMA nimmt weniger ein (Verwaltung) und muss Arbeitsplätze freisetzen.


Sorry, hier möchte ich einen Fehler von mir selbst korrigieren:

Erweisen sich bei Meldung der genutzten Inhalte alle als GEMA-frei, entstehen keine Verwaltungskosten, die der GEMA zu entrichten sind. Konsequenterweise heißt das allerdings, dass es auch kein Nachteil für die GEMA ist, wenn die Anmeldung GEMA-freier Lizenzen entfällt. Die Einnahmen bleiben gleich; lediglich der Arbeitsaufwand sinkt (eigentlich ein Vorteil). Einzig ein Missbrauch (keine Anmeldung trotz genutzter GEMA-Lizenzen) führt zu Einnahmeverlusten. Dies passiert allerdings auch heute.

Verwaltungskosten trotz ausschließlicher genutzter freier Lizenzen entstehen allerdings, wenn unter heutigen Voraussetzungen die Meldung bei der GEMA unterbleibt. Dann ist eine Strafzahlung zu entrichten, die - soweit mir bekannt - mit der Höhe der Verwaltungskosten begründet wird.


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#17

RE: Forum Kernforderungen

in Die GEMA-Petition 21.07.2009 22:17
von DocJones • 11 Beiträge

Sorry find den Vorschlag von dhl noch nicht ausgewogen genug !!

1.)
Die Gema sollte wenn dann prozentual am Eintrittspres beteiligt werden. Mir fällt es als Veranstalter wesentlich leichter diese GEMA Gebühren zu zahlen wenn die nach den tatsächlichen Besuchern anfallen würden. Sollte die Veranstaltung frei vom Eintiritt sein kann man immer noch eine prozentuale Umsatzbeteiligung einführen.

Ich sach jetzt einfach mal 20 cent pro Person an Gema Gebühren bzw. max. 5% vom Eintrittspreis. Bei einem Fassungsvermögen bei uns von 250 Leuten wären das dann 50€ bzw. bei einem Eintrittspreis von 5€ und vollem Haus dann 62,50€. Bei einem grossen Open Air mit sagen wir mal 5000 Zuschauern und einem Eintrittspreis von 40€ wären das dann allerdings 10000€. So die grossen würden mehr zahlen was die aber auf den Entrittspreis schlagen würden. Die kleinen würden entlastet.
Bei einer Mega-Veranstaltung wie z.B dem Wacken Open Air mit 75000 leuten und einem Eintrittspres von 130€ wurden dadurch Kosten entstehen in Höhe von 487500€. Das ist garantiert weit mehr als bei den kleinen und weit mehr als das was sie jetzt bekommen. Wahrscheinlich werden sich aber hier die grossen Veranstalter sperren. Immerhin sind die im idkv organisiert, und kriegen auch schon diverse Rabatte (soweit mir bekannt 20%). Wenn man die noch rausrechnet bleiben noch 390000€ (korrigiert mich wenn ich hier falsch liege)

Es müssen einfache Tarife her die jeder auf nen Bierdeckel ausrechnen kann !!!!

2.) Nachweis durch die GEMA das das eingenommene Geld auch an die auftretenden Künstler ausgeschüttet wurde sofern diese Mitglied bei der GEMA sind. Und zwar in dem Verhältnis von der Spieldauer. Gut da kriegt der Headliner jetzt mehr, aber der zieht auch die meisten Leute. Dazu hat der Veranstalter die Spieldauer der jeweiligen Bands anzugeben.

3.) Geld das durch Nicht GEMA Künstler erwirtschaftet wurde auf diversen Mischveranstaltungen muß für Nachwuchsförderung ausgegeben werden und sollte keinesfalls in den Rachen der großen Künstler bzw. irgendwelche ominlösen GEMA Töpfe geworfen werden. Auch hier wieder die Zeiten nachweisen in denen Nicht GEMA Künstler aufgetreten sind und so das Geld herausrechnen (geht alles mit einfachster Bruchrechnung).

4.) Umkehr der GEMA Vermutung bei Veranstaltungen die ganzheitlich ohne GEMA-Künstler und GEMA-Werken auskommen. Heir muß die GEMA nachweisen das GEMA pflichtiges Material von den Künstlern gespielt worden ist. Sollte in den Umbaupausen GEMA pflichtiges Material als Pausenfüller gespielt werden, so dient diese dann eben auch nur als Pausenmusik und nicht als gleichwertiger Ersatz weil grad keine andere Musik läuft. Hierfür allerhöchtens GEMA gebühren einnehmen die bei 1% vom Eintrittspreis bzw. Umsatz liegen !
Sollte nach einer Veranstaltung noch Disko sein mit GEMA pflichtiger Musik dann nur die Hälfte von 2,5% berechnen weil der Hauptact hat ja schon gespielt. Ergebnis dieser Forderung ist hoffentlich das mehr lokale Acts zum Zuge kommen, und das Publikum nach der Show eben doch die möglichkeit hat noch andere Musik zu hören.

5.) Abschaffung der Unterscheidung zwischen U und E Musik.

6.) Sollte eine GEMA-gemeldeter Künstler selber Veranstalter sein so entfällt die GEMA-Gebühr komplett, sofern nicht hinterher GEMA Titel vonner CD kommen. Es wäre dann ja so sein das der Künstler dieses Geld das er sich ja selber durch den Eintritt erspielt und zu einem Teil an die GEMA abführt nach Abzug der Bearbeitungsgebühren wieder zurückbekommt (Ja jetzt dürfen alle mal lachen). Das ist Geldvernichtung und eine reine ABM Massnahme für GEMA Mitarbeiter.

7.) Keine Unterscheidung mehr bei Abspielen von Mp3 und CD Titeln. kann beides aus illegalen Quellen sein und das öffentliche Abspielen sollte durch eine einheitliche GEMA Gebühr beglichen werden.


Wir müssen den Veranstaltern wieder mehr Luft zum leben lassen, nur dann können sie auch lokale Bands supporten und evtl. sogar mal nen bekannteren regionalen Act an Land ziehen, und dann auch die GEMA Gebühren stemmen.

Zur Zeit läuft es eher so das die GEMA grade den Kleinveranstaltern die Luft abdreht und somit einem nicht unerheblichen Bestandteil der Kulturschaffenden Basis in unserem Land. Hier muß ein Umdenken stattfinden.

Liebe GEMA es muss mehr transparenz her. Entweder ihr macht das selber oder immer mehr Leute werden sich abwenden.

Munter bleiben

Ansgar Tegeler
http://www.theatre-of-rock.de
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zuletzt bearbeitet 21.07.2009 22:27 | nach oben springen

#18

RE: Forum Kernforderungen

in Die GEMA-Petition 22.07.2009 00:04
von klagox • 17 Beiträge

In Antwort auf:
Geld das durch Nicht GEMA Künstler erwirtschaftet wurde auf diversen Mischveranstaltungen muß für Nachwuchsförderung ausgegeben werden und sollte keinesfalls in den Rachen der großen Künstler bzw. irgendwelche ominlösen GEMA Töpfe geworfen werden. Auch hier wieder die Zeiten nachweisen in denen Nicht GEMA Künstler aufgetreten sind und so das Geld herausrechnen (geht alles mit einfachster Bruchrechnung)

Das sollte aber nicht durch die GEMA organisiert werden, oder? Wer weiss wen die da zum Rechnen schicken...LOL


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#19

RE: Forum Kernforderungen

in Die GEMA-Petition 22.07.2009 01:32
von senges • 33 Beiträge

Zitat von klagox
Das sollte aber nicht durch die GEMA organisiert werden, oder? Wer weiss wen die da zum Rechnen schicken...LOL


Das ist exakt, worauf ich hinaus wollte. Früher oder später muss die Gema-Vermutung vom Tisch. Sollte es aber eine Kontrollinstanz zwischen Lizenzgeber (CC-Plattformen, GEMA) und Lizenznehmer bzw. Performer geben, muss es sich um eine neutrale Stelle handeln, die auf Basis der gemeldeten (genutzten) Lizenzen die Gebühren ermittelt. D.h. keine Instanz der GEMA, Plattformbetreiber, creativecommons.org oder dergleichen. Jedoch müssen alle Genannten mit den Betreibern der Kontrollinstanz zusammenarbeiten.

Und zwar transparent (siehe DocJones - gute Ansätze und Beispiele). Insbesondere muss eine klare Linie zwischen nicht-kommerziell ("fair/private use") und kommerziell her, die für jeden nachvollziehbar ist. Denn auch der Spielraum bei Creative-Commons-Lizenzen ist hier zu groß, so dass der Künstler seine Lizenz noch erläutern muss.


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#20

RE: Forum Kernforderungen

in Die GEMA-Petition 22.07.2009 04:20
von klagox • 17 Beiträge

Bemerkung! Eine kleine Spinnerei meinerseits.
Immer vorrausgesetzt es tut sich was!


Es sollte möglich sein Songs und Liedertexte von der Verwertungspraxis auszuklammern.
Beispiel: Song A wird bei der Gema für die Verwertung lizensiert und die GEMA übernimmt wie gewohnt Ihre Aufgaben wahr.
Er bekommt den Zusatz --Verwertungsflichtig--
Song B wird dort auch gemeldet, bekommt aber den Zusatz [Titel]-[Lizenz]
Z.B [CC]- für Creative-Commons, [GPL]- für General-Public [OML]- für Open-Musik-Lizense, [EL]- für eigene Lizenzbestimmungen, [KL]- für Keine Lizensbestimmungen u.s.w.
Ist der Texter nicht damit einverstanden das der Song unter einer freien Lizenz veröffentlicht wird muss auf den Zusatz [Lizenz] verzichtet werden.
Das Gleiche gilt auch für den Komponisten. Diese Stücke müssen in dem Fall --Verwertungsplichtig-- gemeldet werden
Verträge unter den Schaffenden Mitgliedern, für Werke die unter freien Lizenzen zur Veröffentlichung bestimmt sind, sind der GEMA in Kopie einzureichen.
Es gelten dann die Bestimmungen der einzelnen Lizenzen!
Die Schaffenden sind dann für die Vermarktung und Überwachung der Lizenzen dieser Songs selbst verantwortlich!
Fehlt der Zusatz sind die Tracks automatisch frei und es findet keine Vergütung statt (Selbstverschulden). b.z.w der Gema.

Das ist auch völlig mit dem Urhebergesetz vereinbar, denn der Urheber darf entscheiden was mit seinen Werken passiert!

Jedoch, entscheiden muss man sich am Anfang. Danach kann eine andere Lizensierung nicht mehr möglich sein!
Ein Musikstück, das mit dem Zusatz [Lizenz] versehen ist kann nachträglich nicht mehr für die Verwertung bestimmt werden.
Ein Musikstück mit dem dem Zusatz --Verwertungspflichtig-- kann ebenfalls nachträglich nicht mehr mit dem Zusatz [Lizenz] versehen werden.

Das kann Rechtssicherheit bei Veranstaltern und Coverbands und Rechteinhabern bringen.
Somit entfällt auch die sog. GEMA-Vermutung!
Werden auf Veranstaltungen nur freie Stücke gespielt muss die GEMA nicht im Vorfeld informiert werden.

Wird auf Veranstaltungen Gemapflichtige Musik gespielt soll wie bisher eine Playlist eingereicht werden und es besteht weiterhin eine Meldepflicht der Veranstaltung.
Auf dieser Playlist müssen dann aber nur Stücke stehen, die unter einer Verwertungspflicht fallen.
Stücke, die den Zusatz [Lizenz] tragen brauchen nicht mit auf die Playlist. Ebenso freie Musik von Nichtmitgliedern, oder Musik von Mitgliedern die den Zusatz [Lizenz] trägt ist von der Meldepflicht befreit.
Das spart Kosten bei der Verwaltungsarbeit und schafft Transparenz auf beiden Seiten!

Für Tonträger die ausschliesslich mit Titeln verwertungspflichtiger Musik gepresst werden sollen, kann die Praxis so weiterlaufen.
Sind auf diesen Tonträgern Titel mit dem Zusatz [Lizenz] versehen bekommt der Schaffende keine Vergütung von der GEMA für diese Titel, wenn sie öffentlich gespielt werden.
(Es besteht dann ja auch keine Meldepflicht seitens der Veranstalter mehr)
Sollen auf dem Tonträger nur Titel mit dem Zusatz [Lizenz], kann er ohne Freistellung gepresst werden!
Spielt der Künstler auf Veranstaltungen seine eigene Musik, die mit dem Zusatz [Lizenz] gekennzeichnet ist, muss er diese Titel auch nicht mehr melden.
Er bekommt dann aber auch keine Vergütung seitens der GEMA.

Für freie Musiker kann auch eine Öffnung seitens der GEMA bestehen.
Freie Musiker können sich entscheiden unter welcher Lizenz sie veröffentlichen wollen.
Sie sollen/müssen dann bei ihren Songs die [Lizenz] oder --Verwertungspflichtig/NMG-- (NMG=Nichtmitglied) durch die Gema kennzeichnen. (im Internetzeitalter kriegt das auch jeder Schaffende mit)!

Und vorrausgesetzt das freie Mukker diesen Quatsch mitmachen wollen ;-)


zuletzt bearbeitet 22.07.2009 04:27 | nach oben springen

#21

Kriminelle Energie mancher GEMA-Mitglieder

in Die GEMA-Petition 22.07.2009 08:50
von Harfenistin • 15 Beiträge

Hallo allerseits,

wenn man sich über neue GEMA-Modelle Gedanken macht, muss man wissen, dass die GEMA im Moment von ihren eigenen Mitgliedern übers Ohr gehauen wird. Es werden einfach Konzerte angemeldet, die nie gespielt worden sind, und die Tantiemen dafür kassiert.

Wie das genau geht, kann man hier nachlesen:
(Auch die Kommentare sind lesenswert, aber die in Kommentar #2 aufgestellte Behauptung stimmt nicht - ich hab bei Ole Seelenmeyer nachgefragt.)
http://blogs.nmz.de/badblog/2009/07/12/p...ie-gema-teil-2/

Also müsste man die anscheinend hohe kriminelle Energie mancher GEMA-Mitglieder mit berücksichtigen, sonst sind wir mit einem schönen einfachen neuen Modell bald wieder da, wo wir jetzt sind.

Die Frage, die sich mir aufgedrängt hat, ist: warum interessiert sich eigentlich kein Staatsanwalt für diese Vorgänge in der GEMA? Kann dieses mangelnde Interesse wirklich noch mit "innere Angelegenheit des Vereins GEMA" begründet werden?

Übrigens ist auch Teil 1 dieses Blogs ganz interessant. Nicht dass ich die Ansichten des Autors teilen würde, aber ich fange langsam an zu verstehen, wie man in der GEMA eigentlich tickt und was da intern abgeht.
http://blogs.nmz.de/badblog/2009/07/03/e...-teil-1/



zuletzt bearbeitet 22.07.2009 08:50 | nach oben springen

#22

RE: Kriminelle Energie mancher GEMA-Mitglieder

in Die GEMA-Petition 22.07.2009 11:30
von DocJones • 11 Beiträge

Also das die GEMA von ihren eigenen Mitgliedern zum Teil übers Ohr gehauen wird durch angemeldete Konzerte die nie gespielt worden sind erfüllt doch sicherlich den Straftatbestands des Betruges. Da würde ich den Laden erstmal aufräumen und auf Seiten der GEMA auf Herausgabe der Gelder bestehen die unrechtmäßig ausgeschüttet wurden. Hier könnten die mal ihren 100% Strafaufschlag durchziehen, da hätte das doch Sinn. Solche Künstler (oder wie in dem Blog genannten Gesellschafter) zerstören das faire miteinander das zwischen Künstlern eigentlich bestehen sollte. Wenn ihre Musik nicht gefragt ist und sie sich nur durch solche Machenschaften als ordentliches Mitglied behaupten können um an die grössen Geldtöpfe heranzukommen, sollte die GEMA schonmal intern ihre 3 Klassen Gesellschaft hinterfragen.

Wenn ich mir diesen Blog so durchlese vermute ich das bei der GEAM mehr im argen liegt als sie nach aussen hin zugeben will.

Wenn die ordentlichen Mitglieder augenscheinlich schon diese Vorteile haben dann sollte man sie auch dazu verdonnern können das sie an den Mitgliederversammlungen teilnehmen und von ihrem Stimmrecht Gebrauch machen. Diese Gruppe der Gesellschafter überlebt anscheinend nur deshalb weil sie gut vernetzt sind, und auch wohl ihre Anträge bei der GEMA irgendwie durchkommen. Das ist purer Lobbyismus !!! Diese Leute kann man nur dann klein kriegen wenn man sie vom Geldzugang aussperrt. Von daher als neue Forderung meinerseits:
Abschaffung dieser 3 Klassen Gesellschaft. Verteilung der Gelder nach aufgeführten Titel die von den Veranstaltern bzw. öffentlichen Medien (Radio fernsehen) gemeldet wurden. Ich möchte gerne mal wissen wieviel Geld da an die falschen Leute ausgeschüttet wird.
Was natürlich dann nichtpassieren darf ist das neue Künstler keine Unterstützung mehr erhalten. Ich denke wenn man hier falsch eingesetztes Geld was bei diesen Gesellschaftern versickert aufgrund falscher Anmeldung von irgendwelchen Scheinkonzerten in die Nachwuchsförderung stecken würde dann wäre allen geholfen.

Hier muß dannals nächste Forderung mehr Transparenz kommen. Wer bekommt welches Geld nach welchem Verteilungsschlüssel. Das ganze erscheint mir wie ein gordischer Knoten der nur darauf wartet durchschlagen zu werden.

Munter bleiben


-nagelt sie alle ans Kreuz, nagelt die Vernunft in das Volk-
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#23

RE: Forum Kernforderungen

in Die GEMA-Petition 22.07.2009 13:45
von dhl • 18 Beiträge

In Antwort auf:

Sorry find den Vorschlag von dhl noch nicht ausgewogen genug !!

1.)
Die Gema sollte wenn dann prozentual am Eintrittspres beteiligt werden. Mir fällt es als Veranstalter wesentlich leichter diese GEMA Gebühren zu zahlen wenn die nach den tatsächlichen Besuchern anfallen würden. Sollte die Veranstaltung frei vom Eintiritt sein kann man immer noch eine prozentuale Umsatzbeteiligung einführen.



Das Gesetze verlangt, den "geldwerten Vorteil" (§13 (3) UrhWahrnG) als Bemessungsgrundlage heranzuziehen. Das Finde ich grundsätzlich fair und einsichtig. Schwierig ist es natürlich, diesen Vorteil zu bewerten. Voraussetzung wäre eine Bilanz mit der Einzelveranstaltung als Kostenstelle. Das kann man - gerade im kleineren - Veranstaltungsbiz nicht voraussetzen. Also werden Parameter gesuchtg, die den "geldwerten Vorteil" bei Liveveranstaltungen abschätzbar machen. Die GEMA hat dafür den höchsten Eintrittspreis und die Bruttofläche ausgewählt - und hier kann man m.E. einhaken und flexiblere, gerechtere, angemessenere u.s.w. Verfahren vorschlagen.

In Antwort auf:

Ich sach jetzt einfach mal 20 cent pro Person an Gema Gebühren bzw. max. 5% vom Eintrittspreis.



Das wäre 1.) nicht aufkommensneutral und würde 2.) Veranstalter bevorzugen, die mehr Erlöse aus anderen Umsätzen (Sponsoring, Gastro, Merch...) erzielen. Eine Kneipe wäre also einem Jugendclub gegenüber klar im Vorteil. Das kann ja auch nicht Sinn der Sache sein.

dhl.

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#24

RE: Forum Kernforderungen

in Die GEMA-Petition 22.07.2009 14:37
von DocJones • 11 Beiträge

Wiese wäre es nicht aufkommensneutral wenn ich von jedem Gast bzw. Veranstalter die gleichen Gebührensätze in prozentualer Form auf den Eintritt bzw. Umsatz erhebe. Es mag wohl sein das im Jugendclub weniger verzehrt wird, aber ein Jugendclub muss davon auch im Gegensatz zu einem privaten Verasntalter der eine Kneipe betreibt auch nicht von Leben. Diese 20 cent pro Person sind ja jetzt erstmal nur eine Zahl, die man nach oben oder nach unten noch korrigieren kann.
Was die Bewertung durch den Geldwerten Vorteil angeht, so muß man sich Fragen wo genau entsteht dieser Geldwerte Vorteil.
Ein Jugendclub ist in meinen Augen meistens von den Kommunen/Gemeiden/Städten gefördert. Und sollten Einnahmen mit GEMA-pflichtiger Musik erzielt werden so sollen die Urheber da auch ihren Obulus von abhaben. Es ist ja nicht so das ich den Urheber das Geld wegnehmen will, es geht einfach um mehr Transparenz und Einfachheit.

Grade Jugendclubs zeichnen sich doch durch eher geringe Eintrittspreise aus, grade weil sie von Kommunen betrieben werden. Ergo fällt hier auch weniger GEMA Gebühr an. Und wieso kann bei einem Jugendclub kein Sponsoring bzw. Gastro Betrieb stattfinden. Wenn bei uns im Jugendclub mal ein Abend mit Bands stattfindet werden an die Besucher sofern sie über 18 sind auch Bier und Weinbrände verkauft (sofern die dann vorher auch besorgt wurden). Dafür gibt es am Eintritt diverse Eintrittsbänder und die Jugendlichen die keinen Alkohol verzehren dürfen kriegen auch keinen.

Und grade Jugendclubs kriegen garantiert eher einen Sponsor der sich die Unterstützung von Jugendarbeit an die Fahne heften will, als ein privater Kleinveranstalter.


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zuletzt bearbeitet 22.07.2009 14:39 | nach oben springen

#25

Forum Kernforderungen

in Die GEMA-Petition 27.07.2009 16:31
von evergreen • 530 Beiträge

Ich halte die Einforderung der Transparenz für wirklich unumgänglich. Ich fand es erschreckend, wie viele Briefe, auch der eigenen Mitglieder, von der GEMA unbeantwortet blieben, obwohl sie ein Anliegen hatten und sachlich waren. Die gezielten Rückfragen auch von heise.de in den vergangenen Jahren wurden so 'beantwortet' (=angewimmelt) , dass sie nicht als vertrauensbildende Maßnahme angesehen werden können. Die Gema verwaltet Gelder in 3stelliger Millionenhöhe und dann diese Geheimniskrämerei auf der ganzen Linie?
Das, was der Gema Vorstand sagt finde ich weit weniger interessant als das, was er NICHT sagt.

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#26

RE: Forum Kernforderungen

in Die GEMA-Petition 29.07.2009 15:55
von evergreen • 530 Beiträge

Im Petitionsforum wurde mehrfach erwähnt, daß bereis gezahlte Gemagebühren für nicht stattgefundene Konzerte nicht zurückerstattet wurden. (das finde ich eine Frechheit bzw. Diebstahl !)
Wir haben noch kein Konzert ausfallen lassen, daher fehlt mir Erfahrung an diesem Punkt. Wir erhalten die Gemaabrechnung aber auch erst NACH dem Konzert. ca. 1-2 Wochen später.
Das läßt auf eine unterschiedliche Handhabung unterschiedlicher Bezirksdirektionen schließen.
Kann jemand aus dem Forum dazu was beitragen?

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#27

GEMA Sozialkasse

in Die GEMA-Petition 18.08.2009 12:14
von evergreen • 530 Beiträge

aus Wikipedia zu Verwertungsgesellschaften:
Durch ihre Monopolstellung in Bezug auf die von ihr vertretenen Werke unterliegt eine Verwertungsgesellschaft einem Abschlusszwang gegenüber Werknutzern: Die Verwertungsgesellschaft ist verpflichtet, auf Grund der von ihr wahrgenommenen Rechte jedermann auf Verlangen zu angemessenen Bedingungen Nutzungsrechte einzuräumen oder Einwilligungen zu erteilen (§ 11 UrhWG). Die Verwertungsgesellschaft hat Tarife aufzustellen und dabei auf religiöse, kulturelle und soziale Belange der zur Zahlung der Vergütung Verpflichteten, einschließlich der Belange der Jugendpflege, angemessene Rücksicht zu nehmen (§ 13 UrhWG). Schließlich soll die Verwertungsgesellschaft Vorsorge- und Unterstützungseinrichtungen für die Inhaber der von ihr wahrgenommenen Rechte oder Ansprüche einrichten (§ 8 UrhWG). Dieser Anspruch auf sozialen Schutz von Künstlern und Publizisten in der Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung wurde durch das Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) von 1983 weiter geregelt.

Laut Satzung der Sozialkasse Par. 5 stehen Leistungen aber nur ordentlichen Mitgliedern zu, die mind. 5 Jahre Mitglieder der Gema waren. Alle anderen, also die übrigen ca. 95% deren Rechte die Gema wahrnimmt, sind nicht erwähnt.


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#28

Fundstück - GEMA muss Verpflichtungen nachkommen.

in Die GEMA-Petition 03.09.2009 13:57
von evergreen • 530 Beiträge

In diesem Forum wurde schon das Beispiel des Texters Fritz Löhner Beda angeführt, der im KZ umkam. Ebenso seine Familie. Es stellte sich die Frage, wo die Gema mit Tantiemen aus seinen Liedern bleibt, die ja heute noch aufgeführt werden.

Hier ein Schreiben eines Gema Mitgliedes aus dem Jahre 2000. Das Thema Vergangenheitsbewältigung steht schon lange an. Aber solange die Gema daran noch verdienen kann, hat man es wohl nicht eilig damit.

Entschädigung von Zwangsarbeitern


GEMA muss Verpflichtungen nachkommen

In einem offenen Brief an den Vorstandsvorsitzenden der GEMA Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte, Prof. Dr. Reinhold Kreile, fordert Diether Dehm - Stellvertretender Parteivorsitzender, Vollmitglied der GEMA, Komponist, Texter und Musikverleger - den sofortigen Beitritt der GEMA zur Stiftungsinitiative der deutschen Wirtschaft zur Entschädigung von Zwangsarbeitern. Wir geben folgend den Wortlaut des Briefes wider:

Sehr geehrter Herr Professor Kreile,

mit Empörung musste ich feststellen, dass die GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) zu jenen 189 Unternehmen und Einrichtungen mit einem Jahresumsatz von mehr als einer Milliarde DM in Deutschland gehört, die sich bisher der Einzahlung in die Stiftung zugunsten der ehemaligen Zwangsarbeiter entzogen hat. Ein solches Verhalten ist ein Schlag ins Gesicht der vielen Künstlerinnen und Künstler, die sich derzeit gegen den Rechtsextremismus in Deutschland engagieren. Die Verzögerung der Zahlungen der Wirtschaft haben bereits dazu geführt, dass die wenigen Überlebenden der vielen Hunderttausend Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter, die von deutschen Unternehmen in der Zeit des Faschismus ausgebeutet wurden, noch länger auf ihre ohnehin karg bemessene Entschädigung warten müssen. Ich akzeptiere die Haltung der GEMA nicht und fordere Sie auf, unverzüglich dafür zu sorgen, dass die GEMA ihren Verpflichtungen nachkommt.

Dabei ist es für mich nicht entscheidend, ob die GEMA bzw. ihr nazideutscher Rechtsvorgänger STAGMA (Staatlich genehmigte Gesellschaft zur Verwertung musikalischer Urheberrechte) selbst Zwangsarbeiter beschäftigt haben. Als Einrichtung, die auf Anweisung der Alliierten unmittelbar aus einem Unternehmen hervorgegangen ist, das auf Veranlassung von Goebbels gegründet wurde und Teile seines Umsatzes durch die Verwertung der Rechte an künstlerischen Produkten der Nazi-Ideologie erzielt hat, steht die GEMA in einer direkten Verantwortung. "Die heutige GEMA ist also mit der STAGMA identisch" (Handbuch der Musikwirtschaft), beschrieben Sie selbst diesen Zusammenhang, dem sich die Gesellschaft nicht entziehen darf. Selbst die deutsche Bank hat eine wissenschaftliche Studie über die eigene Verantwortung in der NS- Geschichte in Auftrag gegeben. Deshalb sollte auch die GEMA ihrer Verantwortung gerecht werden und schnellstmöglich eine Studie über die eigene Geschichte und ihren eigenen Umgang mit der Verwertung von Urheberschaften sogenannter "Nichtarischer", sozialdemokratischer, jüdischer, kommunistischer und weiterer Autoren in Auftrag geben.

Ich werde Kolleginnen und Kollegen sowie auch Rundfunksender, Plattengesellschaften und Veranstalter informieren und sie bitten, ihre Position zum inakzeptablen Verhalten der GEMA öffentlich zu machen. Ich als Vollmitglied und "Kunde" der GEMA fordere den sofortigen Beitritt der GEMA zur Stiftungsinitiative der deutschen Wirtschaft und die Einzahlung eines angemessenen Beitrages auf das Konto der Stiftung für die ehemaligen Zwangsarbeiter.
Ich bitte hiermit höflichst um die zügige Beantwortung meines Schreibens.

Hochachtungsvoll
Diether Dehm

Berlin, 28.10.2000


30.10.2000



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#29

Laienmusik und Gema

in Die GEMA-Petition 04.09.2009 10:29
von evergreen • 530 Beiträge

Man geht davon aus, dass ca. 10% der Bevölkerung sich laienmusikalisch betätigen. Sicherlich werden die Ergebnisse der Arbeit auch vielfach öffentlich präsentiert und (überpropotionale) Gema Gebühren gezahlt.
In diesem Bereich ist ehrenamtliche/gemeinnützige Tätigkeit normal. Anders können sich die Vereine nicht tragen.
Die Stellungnahme der Gema zur Enquete Kommission in dieser Hinsicht ist ein Schlag ins Gesicht der ca. 8 Millionen Menschen, die davon betroffen sind.
Man sehe sich folgende (realistische) Kalkulation an:
Grosses Konzert (klassich) 100 Leute machen Musik inkl. Profisolisten. Veranstalter sind die Laien.
ca. 600 Plätze, davon 450 @ EUR 15 = EUR 6750
150 Plätze ermäßigt @ EUR 10 = EUR 1500
Die Gema berechnet die Gebühren immer auf das Maximum = Raum bis 900 Pers. max. Eintrittspreis EUR 15.
Die Gema sagt im Regelfall, daß sie von BRUTTOeinnahmen des Veranstalters ausgeht. Hier geht sie sogar darüber hinaus ! Das Brutto, das die Gema ansetzt, kann vom Laienveranstalter nie erwirschaftet werden, da sie auch noch die Komponente 'Sozialtarif = ermäßigte Preise anbieten ! Die Gema argumentiert in der Stellungnahme zur Enquete Kommission 'mit urheberrechtlichem Grundsatz, nachdem der Urheber angemessen am wirtschaftlichen Nutzen zu beteiligen ist. Die jetzt hervorgezauberten 'Sozialtarife' der Gema sind auf die realen Verhältnisse gesehen ein Witz.
Ist es wohl angemessen, so tief in die Taschen anderer zu greifen, die fast noch Geld mitbringen, um solche Konzerte durchführen zu können? Die Musik machen, die für alle erschwinglich sein soll und sich nicht an immer teureren Konzerteintrittspreisen orientieren, sondern der Meinung sind Musik soll für alle da sein?
Hier muß die Gema gestalterisch tätig werden, wie es ihr auch von der Enquete Komission gesagt wurde.

http://www.nmz.de/rubrik/laienmusik



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#30

Antwort: die Gema muß ihren Verpflichtungen nachkommen

in Die GEMA-Petition 06.09.2009 17:57
von evergreen • 530 Beiträge
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