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Text der Petition
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, in wieweit sich eine Pauschalabgabe mit dem Grundgesetz und anderem dem Bürger zugesprochenen Rechten, in Bezug auf Besitz und Vervielfälltigung seines Eigentums, vereinbaren lassen.
1. inwieweit (statt in wieweit)
2. anderen dem Bürger... (statt: anderem)
3. Vervielfältigung nicht mit Doppel-l
4. vereinbaren lässt (statt vereinbaren lassen)
Sorry, ich bin kein Rechtschreib-Spießer, aber wenn in einem einzigen Satz vier Fehler auftauchen (dazu noch die Kommas und der schräge Konsekutivsatz...) , spricht das nicht für Kompetenz und Sorgfalt des Autors. Zumal es sich nicht um eine einfache E-Mail, einen Forenbeitrag etc., sondern um eine Petition an den Deutschen Bundestag handelt.
Das könnte vielleicht egal sein, wenn der Inhalt der Petition gut recherchiert wäre. Aber dann hätte der Autor herausgefunden, dass die bemängelten Urheberrechtsabgaben ja gerade für legel erstellte Kopien wie die sog. Privatkopie nach §54 UrhG erhoben werden, und gerade nicht - wie von ihm behauptet - für illegale. Dazu hätte ein Blick in die Wikipedia ausgereicht.
In Antwort auf:
Hier wird, pauschal jedem Nutzer eine potenzielle Vervielfältigung von geschützem Material unterstellt, was jeglicher Grundlage entbehrt. So hat man zum einen das Recht für private Zwecke Kopien von rechtmäßig erworbenen Datenträgern zu erstellen, zum wird es dadurch keines Wegs legal, geschützes Material, wie Musik, Dokumente oder Bilder, zu vervielfältigen, die man nicht erworben hat.
Dies stellt offensichtlich ein Bruch, mit der Unschuldsvermutung dar.
Sorry, die Argumentation geht völlig an der Rechtslage vorbei.
Gruß,
dhl.