DISKUSSIONSFORUM ZU GEMA-PROBLEMEN UND ZUR GEMA-PETITION ALS ÜBERGANGSLÖSUNG ZUM GESSCHLOSSENEN FORUM BEI E-Petitionen
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der Streit geht weiter:
http://www.derwesten.de/wr/frage-des-tag...d-id569739.html

Youtube soll 2010 profitabel werden
in Presseschau zur GEMA-Petition 15.01.2010 15:12von evergreen • 530 Beiträge
eine neue Analyse:
http://www.mediabiz.de/musik/news/youtub...l-werden/284600

Musikmarkt: Youtube und Gema
in Presseschau zur GEMA-Petition 14.02.2010 14:21von evergreen • 530 Beiträge
YouTube, ein Heilsbringer? Warum YouTube und Musikwirtschaft zusammengehören
Der Clip zu Keshas aktuellem Charthit "Tik Tok" ist in Deutschland derzeit nicht verfügbar. Auf Nutzerseite ist die Begeisterung für das Video-Portal YouTube ungebrochen. Und eigentlich müsste sie das auch auf Seiten der Musikindustrie sein, denn mit YouTube verdient die Branche eine Menge Geld. Das meint zumindest Patrick Walker, Head of YouTube Partnerships in Europa, wie er gegenüber "Musikmarkt" auf der MIDEM in Cannes erklärte.
Das Streaming-Portal verhelfe Künstlern zu größerer Popularität, meint Patrick Walker von YouTube. Das beste Beispiel dafür sei Susan Boyle, die im vergangenen Jahr bei der Castingshow "Britains Got Talent" den zweiten Platz erreichte. Ihren Erfolg in den USA, wo ihr Album "I Dreamed A Dream" mehrfach mit Platin ausgezeichnet wurde, habe sie YouTube zu verdanken.
Das Streaming-Portal wirke sich positiv auf den Verkauf von Konzert-Tickets und CDs aus. Außerdem würden Rechteinhaber an Werbeeinnahmen beteiligt. Labels und Künstler erhielten durch YouTube Nutzungsdaten ihrer Videos, die sie für Marketing-Zwecke und das Planen von Tourneen nutzen könnten. Walkers Argumente klingen durchaus überzeugend.
Dennoch gibt es auf Seiten der Rechteinhaber Vorbehalte gegenüber der Plattform. Die GEMA beispielsweise hat den Betreibern unter anderem vorgeworfen, die Rechteinhaber nicht angemessen an dem Erfolg des Portals zu beteiligen. Auffallend ist, dass YouTube in Europa bislang nur drei Verwertungsgesellschaften genannt hat, mit denen Lizenzierungsvereinbahrungen getroffen wurden – und zwar mit der britischen PRS, der niederländischen Buma/Stemra und der tschechischen OSA.
Von einer Einigung profitieren alle
Der bis Ende März 2009 geltende Vertrag mit der GEMA wurde nicht weitergeführt. "Wir sind gerade in sehr intensiven Verhandlungen mit der GEMA, um eine Lösung zu finden", so Walker gegenüber "Musikmarkt". In Großbritannien habe man sich mit der PRS einigen können, weil die Verwertungsgesellschaft dazu bereit war, mit YouTube ein tragbares Geschäftsmodell aufzubauen. Das sei mit dem offiziellen Lizenzierungssystem der GEMA nicht möglich. Da würde jeder Abruf eines Streams zu Verlusten führen.
Ein wesentlicher Streitpunkt ist die Höhe der Lizenzgebühren. Ein anderer betraf, zumindest vor einem Jahr, die Herausgabe von Nutzungsdaten durch YouTube. Diese Daten werden von den Verwertungsgesellschaften benötigt, um die Tantiemen an die Rechteinhaber ausschütten zu können. Hierzu sagte Walker nur, es müsse sichergestellt werden, dass die GEMA alle Informationen bekommt, die sie braucht.
Das klingt nach Verständigung. "Niemand hat etwas davon, wenn Musik nicht auf großen Plattformen wie YouTube in Deutschland gespielt wird, weder die Nutzer, noch die Songschreiber", so Walker. Der einzige, der davon profitiere, sei die Musikpiraterie.
Aber es gibt weitere Kritik an YouTube: Die Staatsanwaltschaft Hamburg hat Ende letzten Jahres ein Ermittlungsverfahren gegen Vorstände und Manager von YouTube eingeleitet, unter anderem auch gegen Patrick Walker. Ihnen wird vorgeworfen, seit dem Start des deutschen YouTube-Angebots so genannten User Generated Content ohne Genehmigung der Berechtigten, insbesondere aus der Independent-Musikszene, zu verbreiten. Walker bewertet allerdings die Zusammenarbeit mit deutschen Labels als positiv. YouTube unterstütze zum Beispiel Labels wie Kontor Records und Ministry of Sound Germany dabei, im Ausland erfolgreich zu werden. Im Inland könne YouTube den Labels wegen des Lizenzkonflikts mit der GEMA zurzeit nicht helfen.
Kritisiert wird in dem Hamburger Ermittlungsverfahren außerdem, dass die von YouTube angebotenen Content-Management-Tools zur Sperrung von Inhalten nicht funktionierten. Walker meint jedoch, dass Conten-ID die beste derzeit existierende Technologie ist. Eine 100-prozentige Sicherheit könne es aber nicht geben – genauso wenig wie beim Autokauf Unfallfreiheit garantiert werden könne. Wenn jemand nicht will, dass seine Inhalte auf YouTube genutzt werden, brauche er sie nur mit den entsprechenden Tools zu sperren. Bemerkenswerterweise geht YouTube davon aus, dass es den Rechteinhabern obliegt, die Verletzung ihrer Rechte zu verhindern. Eine solche Denkweise wäre im physischen Handel undenkbar. Das wäre so, als würde ein Plattenladen, der Kommissionsware verkauft, im Falle eines Ladendiebstahls dem Label eine Beschreibung des Täters geben, damit das Label sich selbst um dessen Verfolgung kümmert. YouTube hält diesem Vergleich entgegen, dass der Plattformbetreiber gar nicht wissen könne, ob der Uploader eines Videos alle, einen Teil oder gar keine Rechte am Inhalt eines Videos hält, das er hochgeladen hat. "Wir können nicht wissen, ob sich hinter einem Nutzernamen eine Privatperson, ein Künstler, ein Label, ein A&R-Manager oder ein Tourmanager versteckt", sagt Henning Dorstewitz, zuständig für die Pressearbeit in Deutschland.
Generell findet Patrick Walker die Kritik antiquiert, dass der Erfolg von YouTube auf dem Rücken der Rechteinhaber ausgetragen werde. Das Unternehmen sei führend bei der Entwicklung neuer Wege, Inhalte erlebbar und zu Geld zu machen. Im letzten Jahr habe es zahlreiche Innovationen gegeben wie Instream-Advertising, Long-form Content, Videos in HD und Live-Streaming mit YouTube-Konzerten. Und unlängst wurde das neue Suchprogramm "Disco" eingeführt (siehe Kasten unten).
Doch alle Neuerungen machen nur mit entsprechenden Inhalten Sinn. YouTube und die Musikindustrie sollten also trotz aller Differenzen zusammen arbeiten, meint Walker. Das sei wie in einer Ehe, in der man sich auch mal streitet, aber weiß, dass man zusammengehört. In Deutschland hätten sich die Liebenden zwar zeitweilig getrennt – und das bezieht er auf die GEMA –, aber sie wollten wieder zusammen kommen. Dafür müssen allerdings die Konditionen im Ehevertrag stimmen.
Autor: ls

Rätselhafte Rechtsanprüche
in Presseschau zur GEMA-Petition 12.04.2010 18:23von evergreen • 530 Beiträge
Wer hat welches Recht woran? Interessanter Artikel zu diesem Thema.
http://www.heise.de/tp/r4/artikel/32/32426/1.html

OLG Düsseldorf: Rapidshare haftet nicht für Nutzer uploads
in Presseschau zur GEMA-Petition 03.05.2010 18:25von evergreen • 530 Beiträge
Steht nicht direkt im Zusammenhang mit der GEMA, beschäftigt sich aber mit dem Geschäftsmodell und dem Urheberrecht. Eine neue Sichtweise darauf.
http://www.onlinekosten.de/news/artikel/...-Nutzer-Uploads

Gema vs. YouTube/Google
in Presseschau zur GEMA-Petition 13.05.2010 12:15von evergreen • 530 Beiträge
im Kommentar gibt es auch ein Video von der Pressekonferenz der Gema zu diesem Thema und weitere, interessante Kommentare
http://blogs.nmz.de/badblog/2010/05/11/g...-youtubegoogle/

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