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#1

Hier der Brief der GEMA an die Abgegeordneten zur Bestle-Aktion

in GEMA im Bundestag 02.09.2009 14:00
von Kuehnel • 100 Beiträge

Nachfolgender Brief der GEMA and die Abgeordneten des Bundestags. Die GEMA-Leute haben anscheinend nicht verstanden, dass die Fragen nicht nur an die Abgeordneten sondern auch an alle Kanditaten des Bundestags gestellt wurden. Somit läuft der Brief mit mindestens 50% ins Leere.

Sehr geehrte Frau Abgeordnete,
sehr geehrter Herr Abgeordneter,

möglicherweise werden Sie in den nächsten Tagen und Wochen in Ihren Wahlkreisen mit dem Thema der öffentlichen Petition zur GEMA konfrontiert. Wie uns die Petentin Monika Bestle mitgeteilt hat, hat sie inzwischen auch dazu aufgerufen, möglichst viele Antworten von Bundestagsabgeordneten zu den beiden beigefügten Fragen zur GEMA einzuholen, um sie als Unterstützung für Ihre Petition auf ihre Homepage einstellen zu können. Ich erlaube mir, Ihnen – ebenfalls beigefügt – unsere Antworten hierzu zu übermitteln, die Ihnen bestätigen werden, dass es in der Regel auf einfache Fragen keine einfachen Antworten gibt. Die Komplexität der rechtlichen und technischen Rahmenbedingungen einer seit über hundert Jahren gewachsenen demokratisch agierenden Solidargemeinschaft von Kreativen wie der GEMA macht es sehr schwer, auf die entweder pauschal geäußerten oder eng am Einzelfall orientierten Forderungen kurz und für jedermann nachvollziehbar zu antworten.

Gleichwohl möchten wir es nicht versäumen, Ihnen mit unseren Antworten zu den beiden Fragen der Petentin eine differenzierte Sichtweise zu ermöglichen. Darüber hinaus haben wir auch auf unserer Homepage http://www.gema.de Informationen zu den wesentlichen Forderungen der Petition eingestellt. Sollten Sie weitere Fragen zur Funktions- und Arbeitsweise der GEMA oder zu Einzelfällen der Rechnungsstellung durch unser Haus haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit und bin
mit herzlichen Grüßen
Ihre

Maren Ruhfus

Sind Sie der Meinung, dass zur allgemeinen Erhaltung der Kultur in Deutschland die GEMA reformiert werden muss?

Die GEMA befindet sich mit ihren Zielen der neuen Unternehmens-Strategie in der Phase einer Neuausrichtung, die vom Vorstandsvorsitzenden der GEMA Dr. Harald Heker seit seiner Berufung vor zwei Jahren intensiv im Austausch mit der Politik verständigt. Die Ergebnisse sind zum Teil direkt in die ausführliche Stellungnahme der GEMA zum Abschlussbericht der Enquete-Kommission „Kultur in Deutschland“ des Deutschen Bundestags eingeflossen. Dazu zählt auch eine neue Politik der Transparenz, die sowohl nach innen, z.B. durch Auflage neuer Publikationen für die Mitglieder (E-Mail-Newsletter, VIRTUOS) wie nach außen, z.B. durch die Einrichtung eines politischen Verbindungsbüros auch als zentrale Anlaufstelle für Beschwerden, gerichtet ist.

Dazu zählt weiterhin, dass die GEMA alle ihre Tarife (auch Spezial-Tarife und Nachlässe) im Bereich der Lizenzierung von Live-Musik-Veranstaltungen, die unverzichtbarer Bestandteil des kulturellen Lebens in Deutschland sind, gebündelt und leicht zugänglich auf ihrer Internetseite http://www.gema.de veröffentlicht hat. Diese Tarife werden nie einseitig von der GEMA festgelegt. Sie sind das Ergebnis von Verhandlungen mit Verbänden und Interessenvertretern. So wurde der für die Kleinkunstbühnen, kleineren Clubs und Veranstaltungsstätten geltende U-VK Tarif mit der Bundesvereinigung der Musikveranstalter vereinbart, der über 1 Mio. Mitglieder angehören.

Der Vorwurf, die GEMA würde durch die Anwendung dieser Tarife einen „Ausverkauf der Kultur“ fördern, ist nicht zutreffend und überlagert von einer aktuellen Tarifstreitigkeit mit Veranstaltern von großen kommerziellen Konzerten, die mit den Kleinkunstbühnen, den kulturtreibenden Einrichtungen und Vereinen nichts zu tun hat. Die GEMA hat ab Februar 2009 lediglich eine Erhöhung der Tarife für die Konzertwirtschaft eingeführt, die über einen Zeitraum von sechs Jahren insgesamt 8% (nach Gesamtvertragsrabatt) ausmachen wird und damit dem bereits jetzt für Kleinveranstalter geltende Richtwert entspricht.

Ist die Monopolstellung eines einzelnen Vereins, zur Wahrung des Urheberrechts, mit unserem Grundgesetz vereinbar?

Die GEMA ist in Deutschland die einzige Verwertungsgesellschaft, die urheberrechtliche Nutzungsrechte an Musikwerken wahrnimmt. Diese Monopolstellung beruht nicht auf gesetzlicher Grundlage, sondern ist rein faktischer Natur. Es ist rechtlich möglich, jederzeit eine weitere Verwertungsgesellschaft zu gründen, die urheberrechtlichen Nutzungsrechte wahrnimmt, die in die satzungsmäßige Zuständigkeit der GEMA fallen. Die Rechtsfrage der Vereinbarkeit der Monopolstellung der GEMA mit dem Grundgesetz stellt sich somit nicht.

Die faktische Monopolstellung der GEMA beruht auf dem Umstand, dass die konkurierende Tätigkeit mehrerer Verwertungsgesellschaften im Bereich der Wahrnehmung von urheberrechtlichen Nutzungsrechte an Musikwerken weder im Interesse der Inhaber dieser Nutzungsrechte – den Komponisten, Textdichtern und deren Musikverlagen – liegt, noch im Interesse der betroffenen Nutzer:

- Nutzer benötigen für ihre Tätigkeit in der Regel eine Lizenz für das Gesamt- bzw. Weltrepertoire der Musik, so insbesondere in den Bereichen der Live-Aufführung oder Rundfunksendung. Um die Rechtsicherheit zu erhalten, dass für alle genutzten Musikwerke die erforderliche Lizenz vorliegt, wären die Nutzer bei Existenz mehrerer Verwertungsgesellschaften de facto gezwungen, Lizenzen bei allen Gesellschaften einzuholen. Dies würde den Verwaltungsaufwand für Nutzer beträchtlich erhöhen.

- Rechteinhaber sind daran interessiert, dass ihre Rechte zu möglichst niedrigen Kosten wahrgenommen werden. Mehrere Verwertungsgesellschaften würden jedoch für die Gesamtheit der Rechteinhaber zu höheren Kosten führen, da bei jeder Gesellschaft derselbe Verwaltungsapparat finanziert werden müsste. Bei einer Wahrnehmung von Teilen des Weltrepertoires durch verschiedene Verwertungsgesellschaften müsste zudem jede Verwertungsgesellschaft dem Nutzer nachweisen, dass er Werke aus jeweils ihrem Repertoire verwendet hat. Dies würde in der Praxis zu erheblichen Schwierigkeiten führen, die sich zulasten der Rechtinhaber auswirken würden. Im Gegensatz dazu gibt es heute die von der Rechtsprechung entwickelte so genannte GEMA-Vermutung, nach der insbesondere im Aufführungsrecht eine Wahrnehmungszuständigkeit der GEMA vermutet wird.

Der Gesetzgeber hat der faktischen Monopolstellung der GEMA Rechnung getragen, indem er sie einer umfassenden Kontrolle unterworfen hat. So unterliegt die GEMA den Anforderungen des europäischen und deutschen Wettbewerbsrechts und einer diesbezüglichen Kontrolle durch die Europäische Kommission und das Bundeskartellamt. Daneben besteht die Aufsicht durch das Deutsche Patent- und Markenamt, das die Einhaltung der sich aus dem UrhWG ergebenden rechtlichen Anforderungen durch die Verwertungsgesellschaften überwacht.


Kai Kühnel

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#2

Hier der Brief der GEMA an die Abgegeordneten zur Bestle-Aktion

in GEMA im Bundestag 02.09.2009 14:20
von evergreen • 530 Beiträge

Eine tolle Selbstdarstellung.
Was in der Gema umstrukturiert wird, kann man daraus wieder nicht erfahren.
Eins hat die Gema überhaupt nicht im Blick, daß sie KUNDEN hat, die Gelder in die Gema einzahlen und die sogar ein großes Interesse haben, daß die Tantiemen an die WIRKLICHEN Urheber ausgeschüttet werden und nicht irgendwo im großen Topf landen und an Leute ausgeschüttet werden, die nichts mit den aufgeführten Werken zu tun haben. Diese Kunden sind nämlich kulturschaffende, die durch die Aufführung von Musik die Einnahmen daraus erwirtschaften !
Wie war das noch mit dem Schutz den geistigen Eigentums?
Allen Interessierten, Abgeordneten und Kandidaten kann ich nur empfehlen, sich durch dieses Forum zu lesen. Dann sind sie besser und umfassender informiert als durch den Gema Brief.

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