DISKUSSIONSFORUM ZU GEMA-PROBLEMEN UND ZUR GEMA-PETITION ALS ÜBERGANGSLÖSUNG ZUM GESSCHLOSSENEN FORUM BEI E-Petitionen
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GEMA ruft außerordentliche Mitgliederversammlung ein
Will Rechtsunsicherheit beseitigen: Dr. Harald HekerWill Rechtsunsicherheit beseitigen: Dr. Harald Heker Nach einem entsprechenden Beschluss des Aufsichtsrats lädt die GEMA am 12. März zu einer außerordentlichen Mitgliederversammlung ins Berliner Hotel InterContinental. Grund für dieses seltene Ereignis - in der Geschichte der GEMA kommt es erst zum vierten Mal vor, wie MusikWoche auf Nachfrage bei der Verwertungsgesellschaft erfuhr - ist ein Urteil des Bundesgerichtshofes, das die lange Jahre geübte Lizenzpraxis im Werbebereich in Frage stellt.
Dabei hatte der BGH in einem langjährigen Zwist zwischen den Werbern der Heye Group als Kläger und der GEMA bereits im Sommer 2009 im Sinne der Kläger entschieden: Werbeagenturen dürfen demnach ihre Kreativität künftig auf ihren Onlineseiten mit von ihnen kreierten Werbespots ins rechte Licht rücken, ohne dabei Gebühren für die in den Spots zum Einsatz kommende Musik an die Verwertungsgesellschaft abführen zu müssen.
In seiner erst später vorgelegten Urteilsbegründung stellte der BGH dann allerdings fest, dass "die GEMA aufgrund der bisherigen Fassung des Berechtigungsvertrags insgesamt nicht berechtigt" sei, "Rechte ihrer Mitglieder für die Verwendung von Musik zu Werbezwecken wahrzunehmen". Der GEMA-Vorstandsvorsitzende Dr. Harald Heker hatte den Spruch kritisiert: "Das Urteil des BGH wird den Interessen der GEMA-Mitglieder und den Anforderungen des Marktes in keiner Weise gerecht. Wir werden daher gemeinsam mit den beteiligten Kreisen schnellstmöglich auf eine praktikable Lösung hinwirken."
Das soll nun offenbar in Berlin passieren: Die Tagesordnung für den 12. März umfasst nur einen einzigen Punkt, damit die Gesellschaft "möglichst schnell" wieder in die Lage versetzt werden kann, "die entsprechenden Rechte für ihre Mitglieder wahrzunehmen, den Lizenznehmern der GEMA Rechtssicherheit zu verschaffen und auf Basis des dann wieder uneingeschränkt durchführbaren Inkassos ihren Mitgliedern die entsprechenden Gelder zur Verteilung zur Verfühgung zu stellen", heißt es in der Einladung auf den Webseiten der GEMA.
Angepasst werden soll der Abschnitt k.) im ersten Paragraphen des Berechtigungsvertrages. Nach GEMA-Informationen unterstützen der Deutsche Komponistenverband, der Composers Club, der Deutsche Textdichter-Verband und die im DMV organisierten Musikverleger den Änderungsantrag, da "die Werberechte nur kollektiv wirtschaftlich sinnvoll wahrgenommen werden können". Eine Zustimmung liege daher "im Interesse aller Mitglieder der GEMA
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