DISKUSSIONSFORUM ZU GEMA-PROBLEMEN UND ZUR GEMA-PETITION ALS ÜBERGANGSLÖSUNG ZUM GESSCHLOSSENEN FORUM BEI E-Petitionen
Das Forum wird zum 12.07.10 geschlossen, wir haben die Kosten bisher übernommen. Die Moderation hat sich in den letzten Wochen auf wenige bis eine Person beschränkt, deswegen werden wir dieses Forum auslaufen lassen.
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In Antwort auf
Betroffen hiervon sind auch die Heerschaaren der aufführenden Laienmusiker, die Gema Gebühren für alle möglichen Rechte bezahlen.
Die im Beitrag angesprochene Geringfügigkeitsklausel ist ein Witz. Schliesslich stellt die Gema auch Rechnungen aus, die unter einem Betrag von EUR 50 liegen. Auf diese EINnahmen möchte man dann wohl doch nicht verzichten. Ein Missverhältnis.
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Die „Missverhältnisklausel“
In den GEMA-Tarifen heißt es: „Im Einzelfall kann die tarifliche Vergütung ermäßigt werden, wenn der Veranstalter nachweist, dass seine Einnahmen im groben Missverhältnis zu der Höhe der Tarifgebühren der GEMA stehen.“ Das Deutsche Patentamt – Aufsichtsbehörde der GEMA – sieht ein „grobes Missverhältnis“, wenn die Tarifgebühren mehr als 10% der Konzerteinnahmen betragen; sie sind in diesen Fällen auf 10% zu begrenzen. Diese Kann-Bestimmung ist nirgendwo in den GEMA-Tarifen formuliert. Die GEMA hat sie bisher nur im Tarif „E“ (Ernste Musik) angewandt und auch nur in Fällen, in denen der Veranstalter einen Verlust nachweist (die Kosten also höher liegen als die Einnahmen). Der Veranstalter muss die Ermäßigung selbst beantragen, kann damit aber warten, bis die GEMA-Rechnung vorliegt. http://www.soziokultur.de/
unquote
im E Tarif gibt es auch Nachlässe für ungeschützte Werke und es steht dort, dass die Einwilligung nur die der Gema zustehenden Rechte betrifft. (Man denke in diesem Zusammenhang an die Parolen 'ein gemapflichtiges Stück macht die ganze Veranstaltung gemapflichtig/bzw. ein Gema Musiker spielt mit und alles wird gemapflichtig*).
Es wird alles nichts nützen, denn es gibt im E Tarif auch eine 'Mindestvergütung' unter die man nicht kommen kann und die relativ hoch ist - wesentlich höher als bei U Musik.
Da ja ein Gema Mensch auch verkündet hat 'Man muss Musik ja nicht umsonst anbieten' hier noch ein realistisches Rechenbeispiel:
a capella Chorkonzert. 100 ZuhörerInnen
Gema Gebühr Eintritt ohne Entgeld: EUR 76, Mindestvergütung EUR 48,50 + 7%
Bei EUR 3 Eintritt (= EUR 300 Einnahmen) Gema Gebühr EUR 144,40 + 7%
Bei EUR 6 Eintritt (= EUR 600 Einnahmen) Gema Gebühr EUR 287,00 + 7%
Man wird sehr schnell erkennen, wer den (unverhältnismässigen) finanziellen Vorteil dieser Tarifgestaltung hat. Da nützt auch kein Hinweis auf irgendwelche 'Sozialtarife'.
*) Von diesen Aussagen rücken inzwischen sogar Gema Bezirksdirektionen ab - und das ganz OHNE Gerichte anzurufen. Das läßt nur den Schluß zu, dass man ganz genau weiss, dass man mit diesen Sprüchen in der Vergangenheit Geld einkassiert hat, ohne an allen Stücken die verwertbaren Rechte zu haben.
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