DISKUSSIONSFORUM ZU GEMA-PROBLEMEN UND ZUR GEMA-PETITION ALS ÜBERGANGSLÖSUNG ZUM GESSCHLOSSENEN FORUM BEI E-Petitionen
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In Antwort auf
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Seit 2012 scheint es ein Urteil des Ag Frankfurt zu einem ähnlich gelagerten Fall zu geben:
In einem Hinweisbeschluss des AG Frankfurt vom 20.02.2012, Az. 32 C 36/12(18) wurde nun seitens des Gerichts die konkrete Frage an die GEMA weitergegeben:
“…Die Klägerin muss nun erläutern, weswegen ihr eine Zuordnung nicht gelingt. Dass die Mitarbeiter kein Chinesisch verstehen, ist verständlich, aber mn muss eine Sprache nicht verstehen, um Titel zuordnen zu können. Vielmehr stellen sich folgende Fragen:
Gehören chinesische Titel grundsätzlich nicht zum Repertoire der Klägerin? Dann hat sie keinen Anspruch. Oder führt die Klägerin die chinesischen Titel nur in transkribierter Form, also umgesetzt in lateinische Schriftzeichen? Dies kann nach Einschätzung des Gerichts nicht zu Lasten der Beklagten gehen, so dass die Klägerin verpflichtet wäre, sich um die Transkription zu kümmern.
Vorsorglich weist das Gericht in Sachen “japanisch vs. chinesisch” darauf hin, dass das Gericht jedenfalls solange nicht davon ausgehen kann, dass japanische Musik gespielt wurde, wie nicht dargetan ist, dass der GEMA-Mitarbeiter für die Unterschiedung ausreichend geschult ist. Erst dann wäre, sollte es denn darauf ankommen, Beweis zu erheben. Den Beklagten ist darin zuzustimmen, dass es Sache der Klägerin ist, darzulegen und zu beweisen, dass andere Musik gespielt wurde als von der Beklagten angegeben. Die Möglichkeit, andere Musik zu spielen, besteht immer.”
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